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„Kurze Beine, kurze Wege“ gilt nicht überall

Grundschule Esthal von Schließung betroffen - in Lindenberg kann der Schulbetrieb vorerst weitergehen

Esthal

Mit der Möglichkeit der Kommentierung

Den rheinland-pfälzischen Grundschulen droht keine Schließungswelle, so die Information des Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz. Die „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot, sollen das Schulgesetz konkretisieren und es ermöglichen, Einzelfälle transparent, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten zu betrachten.

Nach dem Schulgesetz müssen Grundschulen mindestens eine Klasse je Klassenstufe umfassen. Ausnahmen von der Mindestgröße sind zulässig, wenn diese bloß vorübergehend nicht erreicht wird oder in „besonderen Fällen“.

Der Landesrechnungshof hatte die Landesregierung bereits mehrmals – zuletzt 2016 – aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, um diese besonderen Fälle im Dialog mit den Schulträgern zu prüfen. Dieser Auftrag wurde auch im Koalitionsvertrag verankert.

Nicht mehr alle Grundschulen in Rheinland-Pfalz erreichen die durch das Schulgesetz vorgegebene Mindestgröße. Im Schuljahr 2016/2017 haben von den 964 Grundschulen 49 nur 1 oder 2 Klassen – an der kleinsten lernen sieben Schülerinnen und Schüler, an der größten der zweiklassigen 43 Schülerinnen und Schüler. In der Verbandsgemeinde Lambrecht(Pfalz) betrifft das die Grundschulen Lindenberg und Esthal.

Der Entwurf  der „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“ wurde am 31. Januar dem Bildungsausschuss im Landtag vorgestellt. „Wir wollen unsere Grundschulen für die Zukunft gut aufstellen und ein wohnortnahes, pädagogisch wertvolles Angebot langfristig sicherstellen. Maßgeblich bleibt der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig bei der Vorstellung.

Entschieden entgegen trat Hubig einem von manchen heraufbeschworenen „Schulschließungsprogramm im Gießkannenprinzip“: „Das Gegenteil ist der Fall: Wir haben ein individuelles, an regionalen Bedürfnissen orientiertes Verfahren gewählt, bei dem Schulträger und Schulgemeinschaft eingebunden werden.“

„Bei der Entwicklung der Leitlinien sind wir mit Augenmaß vorgegangen“, unterstrich Stefanie Hubig. Nach dem derzeitigen Entwurf werden nur 49 der aktuell 964 Grundschulen im Land überhaupt in den Blick genommen. An diesen werden die vier Klassenstufen in höchstens zwei Klassen unterrichtet. Grundschulen mit drei Klassen werden von der Prüfung von vorneherein ausgenommen, da es nicht unwahrscheinlich ist, dass sie die Mindestgröße nur vorübergehend nicht erreichen.

Die Leitlinien sehen vor, dass die Schulträger, die die Situation vor Ort am besten kennen, innerhalb eines halben Jahres eigene Konzepte vorlegen, wie vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung langfristig ein Angebot geschaffen und erhalten werden kann, das den Vorgaben des Schulgesetzes entspricht. Die Schulaufsicht unterstützt sie dabei und wird die Konzepte auf ihre Tragfähigkeit überprüfen. Im Anschluss entscheidet sie, ob eine Schule weitergeführt werden kann.

Wie das Ministerium  weiter berichtet wird bei jeder Prüfung darauf geachtet, dass die Kleinsten kurze Schulwege haben, die nächste Grundschule gut zu erreichen und die Schülerbeförderung gesichert ist. Ferner wird die Aufnahmekapazität benachbarter Grundschulen berücksichtigt sowie das regionale Angebot an Schwerpunkt- und Ganztagsgrundschulen.

„Wir wollen Grundschulen, da wo es möglich ist, dauerhaft sichern, aber auch dort, wo dies aufgrund stark rückläufiger Schülerzahlen nicht möglich ist, umsichtige, tragbare Alternativen aufzeigen“, so die Bildungsministerin. Dies ist in Rheinland-Pfalz aufgrund seines sehr dichten Netzes an Grundschulen gut möglich. Und wo Ausnahmen nötig sind, werden diese auf Basis der Leitlinien ermöglicht.

Dass Grundschulen eine Mindestgröße haben, ist sinnvoll. Auch sehr kleine Schulen können Vorteile haben, aber sie stoßen schulorganisatorisch an Grenzen, etwa bei Vertretungssituationen oder bei pädagogischen Differenzierungs- und Zusatzangeboten. Die Lehrkraft an einer sehr kleinen Grundschule ist in verschiedenen Funktionen und Aufgaben stark gebunden. Größere Grundschulen haben hingegen mehr Handlungsspielraum bei der Gestaltung des pädagogischen Angebotes und des Schullebens, etwa in Hinblick auf Arbeitsgemeinschaften, Schulfeste oder auf die Einrichtung eines Ganztags- oder Schwerpunktschulangebots. Lehrkräfte können sich untereinander austauschen, Schulleitungen haben Unterstützungsstrukturen, was auch die Attraktivität solcher Stellen erhöht. Schülerinnen und Schüler lernen ein vielfältiges soziales Miteinander kennen. Ressourcen können effizienter eingesetzt werden.

„Wir tun das, was strukturell geboten, pädagogisch sinnvoll und in einem Flächenland demografisch nachhaltig und effizient ist. Unser Ziel ist es, langfristig sicherzustellen, dass junge Menschen überall in Rheinland-Pfalz gut ausgebildet und Ressourcen verantwortungsvoll eingesetzt werden. Unsere Grundschulen legen hierfür den Grundstein und wir wollen, dass sie dafür dauerhaft gute Rahmenbedingungen haben“, hielt Bildungsministerin Hubig abschließend fest.

In der Liste der der zu überprüfenden Grundschule nach dem aktuellen Stand der Leitlinien sind auch die beiden Schulen in Lindenberg und Esthal aufgeführt. Darin wird vermerkt, dass die Grundschule Lindenberg nicht überprüft wird, da die Schulbehörte in den nächsten fünf Jahren wieder die Bildung von drei Klassen erwartet. Die Esthaler Grundschule hingegen wird einer Überprüfung unterzogen.

Bestätigt wurde dies auch von der Landtagsabgeordneten Giorgina Kazungu-Haß, „Die Grundschule Lindenberg ist von der Überprüfung durch die gerade eröffneten Grundschulleitlinien nicht betroffen. In der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) wird es alleinig um die Grundschule Esthal gehen.“

 

 

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