(ots) Beamte der Kontrollgruppe der Polizeidirektion Neustadt, sowie des Schwerverkehrskontrolltrupps der Zentralen Verkehrsdienste kontrollierten am Mittwoch, den 17.04.2019 zwischen 09:30 und 14:00 Uhr auf der B39 bei Weidenthal den durchfahrenden Güterverkehr.
Insgesamt wurden 13 Fahrzeuge kontrolliert. Sechs davon wurden beanstandet. Auch das dort bestehende Durchfahrtsverbot, hatten die Beamten im Auge. Lediglich einer der 13 Kontrollierten befuhr die Strecke unberechtigt.
Eine Berechtigung zur Durchfahrt hatte ein Abfalltransporter, der kohlenteerhaltiges Bitumengemisch geladen hatte. Was ihm jedoch fehlte, war eine Genehmigung zur Beförderung gefährlicher Abfälle. Wer solche Abfälle unbefugt transportiert, erfüllt einen Straftatbestand. Bei dem Fahrer, der zugleich Unternehmer war, schienen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr keine sonderliche Beachtung zu finden. Es konnten verschiedene Verstöße gegen die Lenkzeiten festgestellt werden. Und auch das Fahrzeug selbst befand sich technisch in einem nicht verkehrssicheren Zustand. Die Fahrt endete vor Ort.
Den selbstfahrenden Unternehmer erwarten nun ein Strafverfahren sowie ein Bußgeldverfahren. Allein die Summe der Bußgelder übersteigt einen Wert von 30.000EUR. Nach dem Ausgang dieser Kontrolle ist nicht auszuschließen, dass das Unternehmen auch seine Güterverkehrslizenz verlieren wird.
Hierbei handelt es sich um die reduzierte AMP-Version des Artikels. Die vollständige Version finden Sie hier.