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Verschiebung der Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)

VG Lambrecht

Bedingt durch die Corona-Pandemie hat sich die Verwaltung der Verbandsgemeinde schon seit Wochen Gedanken darüber gemacht, kann die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) am 7. Juni 2020 überhaupt durchgeführt werden. Da hinter so einem bereits aufsichtsbehördlich festgesetzten Wahltermin aber viele organisatorische Weichenstellungen mit nicht unerheblich finanziellen Auswirkungen stehen, wurde auf eine Regelung der Landesregierung gewartet, da ja auch in anderen Städten und Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz im Laufe dieses Jahres Bürgermeisterwahlen anstehen.

Am gestrigen Donnerstagnachmittag wurde die Verwaltung durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Dürkheim telefonisch und per Mail über das Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 19.03.2020 informiert, wonach alle Wahlen zwischen dem 5. April und 7. Juni zu verschieben sind. Der neue Wahltermin ist unter Beachtung der sich entwickelnden Gesundheitslage und den örtlichen Bedingungen zu bestimmen.

Für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde steht als Zeitfenster nach § 53 Absatz 5 GemO der Bereich vom 1. April bis 30. September zur Verfügung (frühestens 9 Monate, spätestens 3 Monate vor Freiwerden der Stelle). Dies bedeutet jetzt, dass die Wahl frühestens nach den Sommerferien und spätestens Mitte September sowie eine evtl. erforderlich werdende Stichwahl spätestens Ende September stattfinden müsste. Hier besteht der Nachteil, dass ab Mitte August bis Ende September viele örtliche und überörtliche Veranstaltungen stattfinden (Kerwe in den Ortsgemeinden, Wurstmarkt usw.) die eine geringe Wahlbeteiligung erwarten lassen und zumindest in dem Ort, in dem eine Kerwe stattfindet, am Wahltag schwerlich ehrenamtliches Personal zu finden ist. Dies alles aber auch unter Beachtung der sich entwickelnden Gesundheitslage und den örtlichen Bedingungen.

Da die Kreisverwaltung jetzt vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisgremien und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Kommunalaufsicht den Termin für die Landratswahl auf Sonntag, 8. November 2020 und den evtl. Stichwahltermin auf Sonntag, 22. November 2020 festsetzen möchte, ergibt sich eine neue für die Verbandsgemeinde sogar günstige Konstellation. Die Kommunalaufsicht schlägt vor, die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit der Wahl des Landrats zusammen durchzuführen. Nach § 53 Absatz 5, zweiter Halbsatz der Gemeindeordnung und den kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass der Bürgermeister der Verbandsgemeinde spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle zu wählen ist, wenn dadurch die gleichzeitige Durchführung der Wahl mit einer anderen Wahl ermöglicht wird.

Die Verwaltung beabsichtigt daher, bei der Kommunalaufsicht, vorbehaltlich der Zustimmung des Verbandsgemeinderates, zu beantragen, den Termin für die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde auf den Termin der Wahl des Landrats festzusetzen, der aus heutiger Sicht am Sonntag, 8. November 2020 stattfinden wird.

Dieser Wahltermin hat für die Verbandsgemeinde nunmehr die Vorteile, dass die Bürgerinnen und Bürger nur einmal wählen, die Parteien und Wählergruppen nur einmal Personal für die Wahlhandlungen benennen müssen und die Verbandsgemeinde nur eine Wahl zu organisieren hat.
Lambrecht (Pfalz), 20.03.2020
Verbandsgemeindeverwaltung

Manfred Kirr
Bürgermeister

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