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Einheitliche Regelung – Nach Inkrafttreten von neuer landesweiter Corona-Bekämpfungsverordnung

Allgemein

Seit Dienstag, 24. März, gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus. Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld begrüßt, dass damit landesweit einheitliche Regelungen in Kraft getreten sind, die in etwa denen entsprechen, die im Landkreis Bad Dürkheim und der übrigen Pfalz bereits seit mehreren Tagen gelten. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hat aufgrund der landeseinheitlichen Rechtsverordnung ihre eigenen Verfügungen nun zurückgenommen.

„Wir sind froh über die neuen einheitlichen Regelungen, die dem Schutzniveau entsprechen, das wir mit unseren Verfügungen im Interesse der Menschen in unserer Region bereits einige Tage zuvor erreicht hatten“, sagt Ihlenfeld. Er sagt aber auch, dass es richtig und wichtig gewesen sei, in der stark vom Tagestourismus geprägten Pfalz bereits früh deutliche Verbote im Kampf gegen das Coronavirus auszusprechen. „Die Gefahr, die von dem Virus ausgeht, ist für viele Menschen noch immer unwirklich und schwer zu fassen. In Frankreich allerdings sind die Auswirkungen bereits traurige Realität. Wir versuchen daher alles, um bestmöglich auf eine Ausbreitung der Infektionslage und einen schnellen Anstieg von Erkrankten vorbereitet zu sein“, so Ihlenfeld.

Zwischen der neuen landesweiten Corona-Bekämpfungsverordnung und den bisherigen Allgemeinverfügungen im Kreis Bad Dürkheim und der Pfalz gibt es im Ergebnis nur kleinere Unterschiede. Wichtigste Faustregel bleibt: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet. Auch im Privaten sollten die Kontakte eingeschränkt werden.

Auch wenn im Landkreis Bad Dürkheim jetzt nicht mehr von einem „Betretungsverbot“ gesprochen wird, müssen Menschenansammlungen durch Tagestouristen unbedingt vermieden werden.

Weitere Informationen rund um das Coronavirus und die damit zusammenhängenden Verbote finden sich auch auf www.kreis-bad-duerkheim.de .

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