Gemeinsame Presseerklärung der Landkreise Bad Dürkheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Germersheim, Donnersbergkreis, Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz, Südliche Weinstraße sowie der Städte Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer, Neustadt a.d.W., Landau, Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken und der Polizeipräsidien Rheinpfalz und Westpfalz
Nachdem die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie nach derzeitiger Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) messbar sind und greifen, wenden sich die Landräte und Oberbürgermeister der Pfalz und die Präsidenten der Polizeipräsidien Rheinpfalz und Westpfalz an die Bevölkerung: „Das Osterfest 2020 wird anders sein, ohne Gottesdienste, ohne große familiäre Zusammenkünfte, ohne Urlaubsreisen.“ Für eine Diskussion über die Lockerung der momentan gültigen Maßnahmen sei es jetzt noch „zu früh.“ Die Oberbürgermeister und Landräte sowie die Polizeipräsidenten stellen klar, dass die Einschränkungen noch bis mindestens einschließlich des 19. April 2020 andauern werden.
Darin sind sich die Landräte Hans-Ulrich Ihlenfeld (Landkreis Bad Dürkheim), Clemens Körner (Rhein-Pfalz-Kreis), Dr. Fritz Brechtel (Landkreis Germersheim), Rainer Guth (Donnersbergkreis), Ralf Leßmeister (Landkreis Kaiserslautern), Otto Rubly (Landkreis Kusel), Dietmar Seefeldt (Landkreis Südliche Weinstraße), Dr. Susanne Ganster (Landkreis Südwestpfalz), sowie die Oberbürgermeister Jutta Steinruck (Ludwigshafen), Martin Hebich (Frankenthal), Stefanie Seiler (Speyer), Marc Weigel (Neustadt a.d.W.), Thomas Hirsch (Landau), Klaus Weichel (Kaiserslautern), Markus Zwick (Pirmasens), Dr. Marold Wosnitza (Zweibrücken) und die Polizeipräsidenten Thomas Ebling (Rheinpfalz) und Michael Denne (Westpfalz) einig. Das Coronavirus sei eine Bedrohung für die Gesundheit und unser aller Ziel müsse es vor allem sein, die Ausbreitung des Virus auch weiterhin zu verlangsamen. „Nur dann können alle gut behandelt werden, die schwer erkranken“, so die Behördenleiter und sie sagen weiter: „Wir alle bitten Sie, halten Sie weiter durch und bleiben Sie zuhause, soweit es möglich ist. Verzichten Sie auf Osterbesuche. Bringen Sie Ihre Familie und Ihre Freunde und auch sich nicht in Gefahr. Bitte halten Sie sich weiter alle an die Regeln!“
Weiterhin bitten die Oberbürgermeister und Landräte sowie die Polizeipräsidenten die Menschen in der Region, den Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten, die Hände regelmäßig und gründlich mit Seife zu waschen und die Regeln der Husten- und Niesetikette zu beachten. „Somit schützen Sie sich und andere vor einer Erkrankung.“
Zudem kann das Tragen auch selbstgenähter Masken zusätzlich unterstützen, sind sich die Verantwortlichen aus der Region einig. Jedoch sind die Masken kein medizinisches Produkt und können somit nicht die grundlegenden Hygienemaßnahmen ersetzen. „Dennoch kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aktuell sinnvoll sein und das Risiko einer Übertragung von Viren auf andere mindern“, so das Fazit der Oberbürgermeister und Landräte sowie der Polizeipräsidenten, die auf Folgendes hinweisen: „Auch mit einem selbst genähten Mund-Nasen-Schutz kann man einen Beitrag zur Minderung der Ausbreitung leisten. Die professionellen medizinischen Masken sollten aktuell vor allem dem Gesundheitssektor vorbehalten sein – Ärztinnen und Ärzte, Alten- und Krankenpflege brauchen diese dringend.“
Hintergrundinformationen:
Das RKI hat seine Einschätzung, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, kürzlich angepasst. Auf der Internetseite der Bundesbehörde heißt es nun, wenn Menschen, auch ohne Symptome, vorsorglich eine Maske tragen, könnte dadurch das Risiko einer Übertragung von Viren auf andere gemindert werden. Wissenschaftlich belegt ist diese Aussage aber nicht. Zuvor hatte das RKI den Mundschutz nur Menschen mit akuten Atemwegserkrankungen empfohlen. Nicht jeder der Sars-CoV-2 infiziert ist, bemerkt die Krankheit auch. Manche Infizierte sind nicht symptomatisch, können den Erreger aber trotzdem weitergeben. Regeln zum Husten und Niesen, zur Händehygiene und zum Mindestabstand sollen auch mit Masken weiterhin dringend eingehalten werden. Denn in jedem Fall kann der Mund-Nasen-Schutz nur eine unterstützende Maßnahme zum Schutz vor der Ansteckung sein.
Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte schreibt hierzu, dass „trotz dieser Einschränkungen geeignete Masken als Kleidungsstücke dazu beitragen (können), die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen. Auf diese Weise können sie bzw. ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten.“
Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.rki.de und unter www.bfarm.de.
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