
Coronavirus (COVID-19) - INFO , Landesregierung Rheinland-Pfalz
Maskenpflicht ab 27.04. im ÖPNV und beim Einkaufen
„Ich schütze Dich, Du schützt mich“. Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung leistet einen wichtigen Beitrag, um die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren.
Wo muss ein Schutz getragen werden und wie kann der aussehen?
Ein Mund-Nasen-Schutz muss im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen angelegt werden. Es braucht nicht unbedingt eine gekaufte oder selbstgenähte Alltagsmaske, auch mit Tüchern, Schals oder Buffs können Mund und Nase verdeckt worden.
Wer muss den Schutz tragen?
Grundsätzlich jeder, es gibt aber Ausnahmen – befreit sind von der Pflicht Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Menschen, für die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Das muss mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden können. Ausnahmen gibt es auch für Mitarbeiter von Geschäften, sofern dort andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden – also zum Beispiel Trennwände aufgebaut worden sind.
Was passiert ohne Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV oder in einem Geschäft?
In der ersten Woche der Pflicht soll es zunächst bei einer Ermahnung bleiben, ab dem 4. Mai kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig werden. Wenn Mitarbeiter geöffneter Geschäfte Mund und Nase nicht abgedeckt haben und dort auch keine anderen Schutzmaßnahmen ergriffen wurde, soll dies mit einem Bußgeld von 250 Euro für die Betreiber geahndet werden.
Wer überwacht die Maskenpflicht?
Dafür sind die kommunalen Vollzugsdienste zuständig. Wenn es im Einzelfall erforderlich ist, greift auch die Polizei ein.
Wie ist die Situation an Schulen?
Für die stufenweise wieder öffnenden Schulen regelt ein Hygieneplan des Bildungsministeriums, wie es mit dem Maskentragen gehalten werden soll: In den Unterrichtspausen und im Schulbus soll eine Mund-Nasen-Maske getragen werden. «Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich», heißt es in dem Plan. Bis zum 4. Mai, wenn auch die Viertklässler an den Grundschulen wieder zum Unterricht kommen, bekommen alle Schülerinnen und Schüler vom Land eine wiederverwendbare Maske bekommen. Außerdem werdem für Kreise und Städte als Träger der Schülerbeförderung 150.000 Mund-Nasen-Masken für diese zur Verfügung zu stellen.
Wie kommen die Menschen sonst an Masken?
Viele Initiativen oder auch Privatpersonen nähen mittlerweile Masken, zahlreiche Geschäfte haben sie im Angebot.
Was heißt das für die Abstandsregeln?
Ungeachtet von Masken müssen die Abstandsregeln auf jeden Fall weiter beachtet werden. Eine Maske darf nicht vormachen, dass nun kein Abstand mehr eingehalten werden muss oder sorgsame Hygiene überflüssig wird. Ein Bild mit Masken tragenden Menschen wird nun viel üblicher in Deutschland sein. Als wichtige Schutmaßnahmen gelten weiterhin: Abstand halten! Hände waschen! Möglichst Zuhause bleiben!
Wie sehr schützt eine Maske?
Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) kann das Tragen von Masken zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen. Der Stoff kann Schutz vor größeren Tröpfchen bieten und Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen verhindern. Für die selbst gemachten Masken gibt es keine Normen, entsprechend gibt es keine nachgewiesene Schutzwirkung. Laut RKI filtern die selbst gemachten Masken in der Regel aber vermutlich weniger Tröpfchen als etwa der mehrlagige medizinische Mund-Nasen-Schutz.
Wie ziehe ich die Maske richtig an und aus?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte rät, sich vor dem Anziehen die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Erreger, die man eventuell an den Händen trägt, können so nicht die Innenseite der Maske kontaminieren. Auch nach dem Ausziehen der Maske ist es ratsam, sich die Hände zu waschen..
Wie trage ich die Maske richtig?
Die Maske sollte Mund und Nase abdecken und eng an den Wangen anliegen, damit möglichst wenig Luft an den Seiten eindringen kann. Experten empfehlen, die Maske abzusetzen oder auszutauschen, wenn der Stoff durchfeuchtet ist. Anschließend sollten sie durch waschen oder erhitzen regelmäßig gereinigt werden.
Mundschutz-Masken als Ergänzung zu bisherigen Maßnahmen
Der Einsatz von einfachen Mundschutz-Masken für die Bevölkerung kann als zusätzliche Maßnahme helfen, die Infektionsrate zu senken. Dies ist zum Beispiel sinnvoll beim Einkaufen oder im öffentlichen Personennahverkehr. Diese einfachen Masken dienen vor allem dem Fremdschutz wie beim Abstand-Halten.
Der Einsatz von Mundschutz-Masken kann deshalb nur als Ergänzung zu den bisherigen Maßnahmen betrachtet werden
Um möglichst viele solcher Masken verfügbar zu machen, gibt es intensive Gespräche mit der Textilbranche und mit Schuhmanufakturen im Land, um eine Produktion anzukurbeln. Parallel dazu würden die vielen ehrenamtliche Initiativen im Land zusammengebunden.
- Maskenpflicht: Was bei Masken zu beachten ist.
- Mund-Nasen-Bedeckung Einfache Barriere gegen Übertragen von Atemtröpfschen Kann selbst genäht werden Schützt das Gegenüber vor Ansteckung ! Wichtig: weiterhin Abstands- und Hygieneregeln beachten !
- Maskenpflicht ab 27.04. Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wie im ÖPNV und beim Einkaufen Einfache, auch selbstgenähte Masken Schals oder Tücher (über Mund und Nase!) sind eine Alternative
- Reinigen und Pflegen Maske nur 1x tragen (max. 3 Stunden), dann reinigen Bügeleisen: gründlich und heiß bügeln Waschmaschine: bei 60° bis 95° waschen Backofen: bei 80° für 5 Min. erhitzen