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Hygieneregeln für Gastronomie und Hotellerie – Handreichung für Betriebe

Das Wirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz sowie die Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam Hygieneregeln für die Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben und Hotels vereinbart und eine Handreichung für die Betriebe verfasst.

Die Hygieneregeln ergänzen die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung, die am Abend vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografe veröffentlicht wird. In der Verordnung ist grundsätzlich festgehalten, welche Betriebe ab dem 13. Mai öffnen dürfen.

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