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Stellenausschreibung für hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeister in der Verbandsgemeinde Lambrecht(Pfalz)

VG Lambrecht

Bei der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) Landkreis Bad Dürkheim, ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m/w/d)
zum 1. Januar 2021 neu zu besetzen.

Die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) besteht aus 7 Ortsgemeinden mit rd. 12.300 Einwohnern. Der Sitz der Verwaltung ist in der Stadt Lambrecht (Pfalz).

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 8. November 2020, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 22. November 2020, eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer

– Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,

– am Tag der Wahl (8. November 2020) das 23. Lebensjahr vollendet hat,

– nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist, sowie

– die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Zur/zum hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl (8. November 2020) das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A16/B2 zugeordnet. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Neben dieser beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Der Wahlvorschlag ist spätestens am 48. Tag vor der Wahl, am 21. September 2020, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz) einzureichen (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl in der Wochenzeitung „Talpost“ öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politischen Parteien und Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen werden mit den üblichen Unterlagen erbeten bis zum 21. September 2020 an:

Verbandsgemeindeverwaltung
-Bürgermeisterwahl-
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)

Hierbei handelt es sich um die reduzierte AMP-Version des Artikels. Die vollständige Version finden Sie hier.

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