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Wenn der Nachbar rasenmäht

Beim Einsatz lauter Gartengeräte müssen Ruhezeiten eingehalten werden

Esthal

In Esthal, so wie auch andern Orts, dröhnen besonders in den Sommermonaten die Rasenmäher, Freischneider und Motorkettensägen. Es wird gemäht, geschreddert, geschnitten, aber auch betoniert, gehämmert, gebohrt und vieles andere mehr. Bei Bürgermeister Gernot Kuhn mehren sich dann die Beschwerden genervter Nachbarn. Dabei wird oft nicht bedacht, dass für die Nutzung solcher lärmender Geräte Regeln zu beachten sind.

Die Regeln sind im Landesimmissionsschutzgesetz klar definiert, erklärt Kuhn und darauf beruft sich auch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Lambrecht(Pfalz).

Gemäß § 4 (1) Landesimmissionsschutzgesetz sind grundsätzlich Ruhezeiten von 22 Uhr – 6 Uhr einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb lärmender Geräte grundsätzlich untersagt.

Beim Betrieb bestimmter Geräte wie z.B. Heckenschere, Rasenmäher, Motorkettensäge, Betonmischer sind  erweiterte Ruhezeiten zu beachten.  Hier darf erst um 7 Uhr losgelegt werden und eine zusätzliche Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr ist einzuhalten.

Wer z.B. mit einem Laubbläser/sauger oder Freischneider zu Gange ist, darf dies nur in einem Zeitfenster von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr tun. Ein Einsatz darüber hinaus ist verboten.

Bürgermeister Gernot Kuhn bittet um Beachtung der Bestimmungen. Rücksicht nehmen ist neben einer gewissen Toleranz die wichtigste Regel im Bereich des Lärmschutzes.

Das Schaubild gibt Hilfestellung, was man wann tun darf.

 

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