Das Thema „Übernahme der Wasserwerke Weidenthal durch die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)“ stand ohne Vorabinformationen für die Fraktionen auf der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil der Werksausschusssitzung am 29.06.2020 . Die CDU Ratsfraktion und der Verbandsbürgermeister wollten somit eine schnelle Übernahme herbeiführen und dies schon am 09.07.2020 durch den Verbandsgemeinderat beschließen lassen. Die Begründung war, dass der Ortsgemeinderat Weidenthal entschieden hat, dass das Wasserwerk an die Verbandgemeinde Lambrecht (Pfalz) übertragen werden soll.
Als weiterer Grund wurde aufgeführt, dass die Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinde sei und dies gesetzlich vorgeschrieben sei.
Bei der Sitzung konnten wir erreichen, dass nun auch auf Vorschlag des Verbandsbürgermeisters ein Wirtschaftsprüfer engagiert werden soll, damit den Fraktionen Fakten vorgelegt werden können. Eine wirtschaftliche Analyse soll zu Folgendem führen: Ermittlung der Schulden, Zustand der Quellen und des Leitungsnetzes sowie der benötigte Investitionsbedarf. Erst nach diesem Schritt kann weiter darüber beraten werden und die geplante Übernahme zum 01.01.2021 ist vom Tisch.
Im Anschluss sollte zwingend unsere Kommunalaufsicht beim Landkreis Bad Dürkheim hinzugezogen werden. Diese kann die Übernahme, die es so noch nie in Rheinland-Pfalz gab, befürworten oder ablehnen. Die Rechtslage ist nicht so einfach zu beurteilen, da die Pflichtaufgabe der Wasserversorgung noch nie auf die Verbandsgemeinde übertragen wurde. Die Übertragung wurde mit Gründung der Verbandsgemeinde 1974 ebenfalls nicht vorgenommen. Dadurch blieb die Aufgabe bei der Ortsgemeinde Weidenthal (dafür zuständige Körperschaft) und die Verbandsgemeinde war und ist somit von ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Wasserversorgung befreit. Dies ist in der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie der Ortsgemeinden (Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 LV) im Rahmen der Selbstverwaltung geregelt.
Diese Ansicht wurde vom Oberverwaltungsgericht Koblenz mit dem Urteil vom 15.09.1981 und durch das Bundesverwaltungsgericht mit dem Urteil vom 27.01.1984 bestätigt.
Das heißt nach der oben erläuterten Rechtslage wäre die Übertragung der Wasserwerke Weidenthal auf die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) eine freiwillige Aufgabe und bedingt durch die sehr strengen Auflagen der Kommunalaufsicht nicht machbar. Hierzu muss sich die zuständige Behörde äußern und uns ihre Ansicht schriftlich mitteilen.
Das Landeswassergesetz regelt im § 48 und in den Erläuterungen hierzu, dass die öffentliche Wasserversorgung auch von Landkreisen nach § 2 Abs. 3 LKO (Landkreisordnung) übernommen werden kann, wenn die Aufgabe in ihrem Gebiet über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde hinausgeht. Bei dem hohen Schuldenstand in der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) sehe ich diesen Sachstand mehr als erfüllt.
Zur Historie:
Bereits im November 2005 hat unsere Landesregierung (Ministerium für Umwelt und Forsten) einen Wasserversorgungsplan für Rheinland-Pfalz erstellen lassen. In diesem Bericht ist das Teilgebiet 6 in dem sich der Landkreis Bad Dürkheim befindet und auf Seite 34 das Wasserwerkwerk Weidenthal ausführlich erklärt. Schon zu dem damaligen Zeitpunkt wurde darin von einer notwendigen Versorgungsleitung nach Weidenthal gesprochen, denn „die Versorgung von Weidenthal ist geprägt durch ein begrenztes Wasserdargebot und grenzwertige Arsengehalte im Rohwasser (Ausnahmegenehmigung bis 2008, Sanierungsabsicht vorausgesetzt)“ (S.34). Der Verbundanschluss war für das Jahr 2012 vorgesehen. Des Weiteren wurde auch die Arsen-Problematik erläutert und die Ausnahmegenehmigung zur weiteren Nutzung der entsprechenden Quelle unter einer Sanierungsabsicht bis 2008 durch die Gemeindewerke Weidenthal erteilt. Leider besteht diese Problematik im Jahr 2020 noch immer.
Die Ortsgemeinde Weidenthal hat nun auch mit dem Kartellamt Probleme, da Weidenthal den höchsten Wasserpreis in Rheinland-Pfalz hat. Hierzu sollte seitens der Gemeindewerke gehandelt werden und der aktuellen Überschuss der Gemeindewerke dazu genutzt werden um die Bürgerinnen und Bürger von Weidenthal finanziell in der aktuellen Situation zu entlasten.
Wir konnten aufgrund unserer Forderung, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu engagieren einen erheblichen finanziellen Schaden, der bei dieser geplanten Hau-Ruck Übernahme entstanden wäre, von der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) abwenden. Die Gemeindewerke Weidenthal wollten das marode und hoch verschuldete Wasserwerk abgeben und die gewinnbringenden Sparten behalten.
Oberste Priorität und das Hauptanliegen der FWG Fraktion ist, dass die Wasserversorgung der Weidenthaler Bürger gesichert bleibt und nach fast 15 Jahren Studien und Empfehlungen endlich im Sinne aller Bürger der Verbandsgemeinde mit Weitsicht gehandelt wird.
Philipp Fuchs
Fraktionsvorsitzender FWG Tal e.V.
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