Die Fischereigenossenschaft der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) hat die Auszahlung des Reinertrages aus der Fischereinutzung beschlossen. Es betrifft hier die Jahre 2016 bis 2018. Die Auszahlung erfolgt nach Stimmanteilen, wobei je angefangenen 50 m Grundstückslänge am Bach 12 € ausgeschüttet werden.
Die bezugsberechtigten Genossenschaftsmitglieder haben vom 11. bis einschließlich 27.09.2020 Gelegenheit die Auszahlung ihres Anteils bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift, schriftlich oder per Email an pia.neumann@vg-lambrecht.eu geltend zu machen. Notieren Sie dabei neben dem Namen und Wohnanschrift auch die Grundstücks-Nr. und die Bankverbindung.
Bezugsberechtigt sind die Gewässeranlieger am Speyerbach von Einmündung des Helmbachs in den Speyerbach, bis Einmündung Hochspeyerbach. Weiter die Anlieger am Hochspeyerbach von der Gemarkungsgrenze Weidenthal-Frankenstein bis Gemarkungsgrenze Lambrecht-Neustadt.
Nach Feststellung der Bezugsberechtigung erfolgt die Auszahlung des Reinertrages auf das angegebene Konto. Nicht geltend gemachte Ansprüche verfallen der Genossenschaft.
Weitere Informationen können bei Pia Neumann, Tel. 06325 181 110 eingeholt werden.
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