
Coronavirus (COVID-19) - INFO , Landesregierung Rheinland-Pfalz
„Corona Warn- und Aktionsplan RLP“ bei steigenden Corona-Infektionszahlen
Der Corona Warn- und Aktionsplan RLP ist eine transparente Warn- und Gefahrenmeldung. Rheinland-Pfalz möchte so einer Ausbreitung von COVID-19 frühzeitig entgegenwirken. Steigen die Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz und werden regional unterschiedliche Ausbruchsgeschehen festgestellt, wird darauf lokal flexibel reagiert.
Bei steigenden Infektionszahlen reagiert Rheinland-Pfalz zielgerichtet mit lokalen Maßnahmen statt einem erneut flächendeckender Beschränkungen.
Stufen des Warn- und Aktionsplans
Warnstufe Gelb
Warnung an die Bevölkerung: Jede und jeder Einzelne soll sich der Verantwortung bewusstwerden. Durch große Achtsamkeit und Disziplin können weitere Gefahrenstufen verhindert werden. Denn die Unachtsamkeit eines Einzelnen kann viele andere gefährden.
Maßnahmen:
- erhöhte Aufmerksamkeit;
- verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und die Corona-Regeln via Presse und Social Media sowie auf der Corona-Homepage des Landes und Homepages der Landkreise und Städte;
- Vorbereitung auf eventuelles Eintreten der Stufe 2.
Gefahrenstufe Orange
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an mehr als 5 Tagen überschritten wird.
Einrichtung einer lokalen Corona-Task Force aus betroffener Kommune, Ordnungsbehörden, Gesundheitsamt, Gesundheitsministerium, Innenministerium, Bildungsministerium, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kommunale Spitzenverbänden und Polizei.
Die Task Force erarbeitet maßgeschneiderte Empfehlungen für Schutzmaßnahmen, um regional die Corona-Infektionen einzudämmen. Diese Empfehlungen können als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regionalspezifisch von Landrätinnen und Landräten, Oberbürgermeisterinnen und –bürgermeistern umgesetzt werden.
Maßnahmen:
- verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Regelungen, z. B. regionaler Kontrolltag;
- Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm;
- Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen und Freizeitparks;
- Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
- keine Möglichkeit, der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl bis zu einer Regelgrenze von 20% der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazität.;
- Verbot von Kontaktsport.
Alarmstufe Rot
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an mehr als 5 Tagen überschritten wird.
Es gilt eine flächendeckende Ausbreitung in jedem Fall zu verhindern.
Die Task Force gibt Empfehlungen für regionale Maßnahmen, die ggf. mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden sind. Diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.
Maßnahmen zusätzlich zu denen der Gefahrenstufe Orange:
- Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 qm;
- Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen;
- Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen im öffentlichen Raum;
- Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen;
- Etablierung von Notbetreuungen;
- Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen;
- weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
- Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche;
- Entscheidung über Sperrstunden.
Zur tagesaktuellen Lage nach dem Corona Warn- und Aktionsplan RLP