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Hygienevorschriften zum Wahlablauf in den Wahllokalen

VG Lambrecht

Am kommenden Sonntag, dem 8. November 2020 finden die Direktwahlen zum Landrat des Landkreises Bad Dürkheim sowie zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) statt. Zum Ablauf in den Wahllokalen im Hinblick auf die erhöhten Hygienevorgaben in Zeiten der Covid19-Pandemie weist die Verbandsgemeindeverwaltung  auf Folgendes hin:

– In den Wahllokalen ist die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 10 m² Fläche begrenzt. Aus diesem Grund wird der Zutritt zu den Wahllokalen durch ein Mitglied des Wahlvorstands geregelt.

– In den Wahllokalen gelten die üblichen Hygienemaßnahmen wie Desinfektion, Abstandsregelung sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Lediglich zur Identifizierung einer Wählerin oder eines Wählers ist vor dem Wahlvorstand die Maske nach Aufforderung vorübergehend abzunehmen.

– Die Mitglieder des Wahlvorstands dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen.

– Die Abstandsregelungen sind auch vor dem Eingangsbereich zum Wahllokal einzuhalten.

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