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Sicher arbeiten in Zeiten von Corona

Neue „Corona-Arbeitsschutzverordnung“ noch vor Veröffentlichung umgesetzt

Lambrecht

Die neue „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ wurde am 22. Januar 2021 veröffentlicht und trat fünf Tage später in Kraft. Die für Jola zutreffenden Neuerungen waren zu diesem Zeitpunkt bereits umgesetzt.

Die gestiegenen Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 führen zurzeit zu erhöhten Erkrankungs- und Todeszahlen sowie zu einer kritischen Situation im deutschen Gesundheitswesen. Außerdem lassen die jüngsten Virusmutationen eine Verstärkung des Infektionsgeschehens erwarten. In vielen Lebensbereichen bleiben keine Möglichkeiten für weitere Kontaktbeschränkungen mehr. Deshalb stellte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, am 20. Januar 2021 in einer Pressekonferenz die zeitlich bis März befristete „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ vor, die inzwischen bereits sehr kurzfristig in Kraft getreten ist. Sie legt Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes fest, die die Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb sowie der Gesamtbevölkerung schützen. Dadurch soll auch erreicht werden, dass die wirtschaftliche Betätigung der deutschen Unternehmen soweit und solange wie möglich aufrecht erhalten wird.

Bei Jola wurde die Gefährdungsbeurteilung entsprechend hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes überprüft und aktualisiert. Insbesondere betrifft dies Regelungen zur Kontaktreduktion und zum Mund-Nasen-Schutz. Unter anderem sind die bisher empfohlenen sogenannten „Mund-Nasen-Bedeckungen“ („Alltagsmasken“) nicht mehr gestattet. Statt dessen werden nun medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung gestellt. Dies geschah bei Jola sogar schon vor der Veröffentlichung der neuen Rechtsnorm. Betriebsärztin Dr. Gabriele Magerl (Koamed | Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit) hatte deren Einsatz nämlich bereits zuvor stark empfohlen. Jolas Sicherheitsbeauftragter Martin Anton hatte in weiser Voraussicht dafür gesorgt, dass sofort genügend Exemplare zur Verfügung standen. Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Michael Rink (Technische Überwachung Rink GmbH) prüfte die kurzfristig beschafften Masken und gab diese schnell zum Einsatz frei.

Außerdem wurden die Betriebsanweisung zum Coronavirus, das Prüfschema vor Betreten des Betriebsgeländes, die Anleitung zum Umgang mit Mund-Nasen-Schutz und weitere Dokumente überarbeitet. Die Beschäftigten wurden auch schon über die Änderungen unterwiesen.

Doch damit nicht genug! Bei Jola nutzte man den Moment, um gleichzeitig die zu erwartenden Änderungen der seit August 2020 existenten „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ auf Basis der Vorabversion vom 18. Dezember 2020 zu prüfen. Durch sie ergaben sich allerdings für den Betrieb keine weiteren Anpassungen.

Geschäftsleiter Lars Mattil, der sich im Heimbüro befand, ist stolz auf seine Mitarbeiter: „Dieses Mal musste ich mich um nichts kümmern. Ich wurde angerufen, über die neue Rechtsnorm informiert und bekam eine Zusammenfassung der einschlägigen Regelungen und deren Lösung wie auf einem Silbertablett vorgesetzt. Alles Nötige war bereits veranlasst worden. Jetzt galt es nur noch, die Dokumentation zu aktualisieren. So langsam haben wir Übung im Umgang mit Corona-Maßnahmen bekommen…“

 

 

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