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Allgemein

Landtagswahl am 14. März 2021 – Aufruf zur Briefwahl

In Rheinland-Pfalz findet am 14. März 2021 die Wahl zum 18. Landtag statt. Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld ruft auf: „Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und wählen Sie!“

Wie auch bisher können sich die Wählerinnen und Wähler zwischen der Urnen- und der Briefwahl entscheiden. „In den Wahllokalen werden verschiedene Hygienemaßnahmen getroffen, die dafür sorgen, dass auch die Wahl vor Ort sicher ist. Dennoch empfehle ich die Briefwahl. Wir können so die Begegnungen in den Wahllokalen gering halten und damit uns sowie die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer noch besser schützen.“

Die Briefwahl muss beantragt werden. Da aufgrund der Corona-Pandemie mit einem hohen Briefwähleranteil zu rechnen ist, wird empfohlen, den Antrag auf Briefwahl bei der zuständigen Gemeindeverwaltung rechtzeitig zu stellen. Kurzentschlossene können grundsätzlich bis Freitag, den 12. März 2021, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann per Post, in vielen Fällen auch online und per Mail gestellt werden. Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten stellen will, sollte Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Die Unterlagen werden dann unmittelbar ausgehändigt und es besteht die Möglichkeit, die Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszuüben.

Ausnahmsweise können Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann oder Stimmberechtigte aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.

Damit die Stimmen gültig sind, sollten die Hinweise im Merkblatt zur Briefwahl, das mit den Wahlunterlagen zugeschickt wird, genau beachtet werden.

Nach Ausfüllen der Wahlunterlagen sollten diese spätestens am Donnerstag vor dem Wahltag (11. März 2021) abgesendet werden. Dann kann gewährleistet werden, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Die Briefwahlunterlagen können innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen Post AG kostenfrei zurückgesandt werden.

Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief noch bis zum Wahltag (14. März 2021) bis 18 Uhr direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Gemeindeverwaltung oder am Wahltag bis 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgeben.

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