Am kommenden Sonntag, dem 14. März 2021 findet die Wahl zum 18. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Zum Ablauf in den Wahllokalen im Hinblick auf die erhöhten Hygienevorgaben in Zeiten der Covid19-Pandemie weist die Verbandsgemeindeverwaltung noch auf Folgendes hin:
– In den Wahllokalen ist die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 10 m² Fläche begrenzt. Aus diesem Grund wird der Zutritt zu den Wahllokalen durch ein Mitglied des Wahlvorstands geregelt.
– In den Wahllokalen gelten die üblichen Hygienemaßnahmen wie Desinfektion, Abstandsregelung sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2. Lediglich zur Identifizierung einer Wählerin oder eines Wählers ist vor dem Wahlvorstand die Maske nach Aufforderung vorübergehend abzunehmen.
– Die Abstandsregelungen sind auch vor dem Eingangsbereich zum Wahllokal einzuhalten.
Gernot Kuhn
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lambrecht
Hierbei handelt es sich um die reduzierte AMP-Version des Artikels. Die vollständige Version finden Sie hier.