Da die 7-Tages-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche) am heutigen Donnerstag den fünften Werktag in Folge nach den Werten des Robert-Koch-Instituts unter 100 liegt, kann am kommenden Samstag, 8. Mai, die sogenannte „Bundesnotbremse“ außer Kraft treten. So regelt es das Bundesinfektionsschutzgesetz in §28 b und die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Dies bedeutet, dass ab Samstag „nur“ noch die Bestimmungen nach der dann aktuellen Landes-Corona-Bekämpfungsverordnung im Landkreis Bad Dürkheim gelten.
In der momentan gültigen 19. Corona-Bekämpfungsverordnung bedeutet dies Folgendes. Sollte das Land eine neue Bekämpfungsverordnung erlassen, gelten entsprechend die Regeln der dann aktuellen Verordnung.
– Es entfällt die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr
– Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen gestattet, wobei Kinder der Haushalte bis 14 Jahren nicht mitzählen
– Außengastronomie ist möglich unter bestimmten Auflagen, etwa Kontaktdatenerfassung und negativer Schnelltest
– Termin-Shopping ist möglich ohne negativen Schnelltest; ein/e Kunde/Kundin pro 40 qm; Kontaktdatenerfassung
– Bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen der Abstand eingehalten werden kann, entfällt die Testpflicht: zum Beispiel Friseur oder Fußpflege; weiter Maskenpflicht
– Auch nicht-medizinisch oder hygienisch notwendige körpernahe Dienstleistung ist wieder erlaubt (zum Beispiel Kosmetik, Tattoo), hier gilt allerdings Testpflicht, wenn aufgrund der Dienstleistung keine Maske getragen werden kann
– Hotels, Ferienwohnungen usw. bleiben geschlossen
– Kontaktloser Individualsport im Freien kann in Gruppen bis fünf Personen aus zwei Haushalten ausgeübt werden
– Angeleitetes kontaktloses Training im Freien mit einem Trainer kann in Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren stattfinden
– Bei Sport in geschlossenen Räumen muss ein Abstand von drei Metern zwischen den Personen bzw. Gruppen (max. 5 Personen, 2 Haushalte) eingehalten werden; Kontaktdatenerfassung, Testpflicht; nur eine Person pro 40 qm; Gemeinschaftsräume wie Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen
– Unter diesen Voraussetzungen ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen usw. möglich
– Theater, Kinos usw. bleiben geschlossen; Probenbetrieb der Laien- und Breitenkultur ist unter gewissen Voraussetzungen wieder möglich
– Museen und Ausstellungen können wieder öffnen; Vorbuchungspflicht, Kontaktdatenerfassung, Maske
Einzelheiten sind nachzulesen in der jeweils aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz unter corona.rlp.de
Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld: „Es ist ein kleiner Lichtblick, dass wir nun wieder etwas mehr öffnen können. Die Zahlen sind ein wenig zurückgegangen. Dennoch sind sie noch wesentlich höher als dies im vergangenen Sommer der Fall war. Wir müssen weiter daran arbeiten, dass die Neuinfektionen sinken. Trotz der leichten Lockerungen müssen wir also vorsichtig sein, um den Erfolg nicht zu gefährden. Abstand, Maske, Hygiene, Lüften – das bleibt wichtig. Nehmen Sie außerdem das Angebot wahr, sich regelmäßig testen zu lassen. Hoffnung gibt, dass es mit den Impfungen nun vorangeht. Wenn wir auf diesem Weg bleiben, könnte in den folgenden Sommermonaten vielleicht wieder mehr Entspannung eintreten.“
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