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Maskenpflicht in Schulen und im Freien wird gelockert

Der Ministerrat hat weitere Lockerungen bei den Coronaschutzmaßnahmen beschlossen, die mit der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung ab Freitag gelten sollen. „Masken haben eine Schlüsselrolle bei der Pandemie-Bekämpfung. Da die Infektionszahlen aktuell verlässlich sinken, können wir dennoch die Maskenpflicht lockern.

Mich freut besonders, dass es ab der kommenden Woche Erleichterungen für die Schüler und Schülerinnen geben wird. Für alle Jahrgänge gilt ab Montag, dass sie keine Maske mehr am Sitzplatz und auf dem Schulhof tragen müssen, solange die Inzidenz unter 35 liegt. Für alle Menschen entfällt grundsätzlich die Maskenpflicht im Freien, es sei denn, es kommt zu Gedränge, zum Beispiel bei Warteschlangen. Weiterhin gilt die Maskenpflicht aber in Innenbereichen, wie im Einzelhandel und dem ÖPNV“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der heutigen Ministerratssitzung. Bei festen Sitzplätzen bei Veranstaltungen könne die Maskenpflicht zukünftig generell entfallen. Weiterhin bleibe aber Vorsicht geboten. „In Großbritannien können wir sehen, wie sich die berechtigte Hoffnung auf die Rückkehr in ein normales Leben dank breit angelegter Impfungen und rasch sinkender Inzidenzen zerschlagen kann. Dort ist die gefährliche Delta-Variante des Virus auf dem Vormarsch. Das erinnert uns alle daran, dass das Virus nicht besiegt und die Pandemie noch nicht vorbei ist“, so die Ministerpräsidentin: Abstand und Maske haben sich als sehr effektives Mittel der Pandemiebekämpfung erwiesen, deshalb gelte es dort, wo es notwendig ist, im Grundsatz daran festzuhalten.

„Die Impfzahlen steigen stetig, die Infektionszahlen sinken weiter. Wir werden heute im Land die dreimillionste Impfung vorgenommen haben. Der positive Trend erweist sich als stabil. Das gibt uns Hoffnung und neue Möglichkeiten. Dank der großen Disziplin der Menschen, konsequenter Maßnahmen sowie kluger und umsichtiger Öffnungsschritte können wir erneut etwas mehr Normalität wagen. Gerade für Brautpaare und Gastronomen setzen wir ein wichtiges Zeichen für die laufende Hochzeitssaison“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Besonders freue ihn, dass Bus- und Schiffsreisen zwei Wochen früher als ursprünglich geplant gestattet würden.

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig führte die Erleichterung bei der Maskenpflicht an Schulen weiter aus: „Unsere Schulen setzen ihre Hygienekonzepte hervorragend um, die Impfungen bei unseren Lehrkräften sind weit fortgeschritten und die Inzidenzen sind stark gesunken, sodass wir jetzt auch weitere Schritte gehen können. Auch auf Bitten des Landeselternbeirats haben wir entschieden, dass unsere Schülerinnen und Schüler ab der nächsten Woche keine Maske mehr während des Unterrichts und der Pausen im Freien tragen müssen. Lehrkräfte müssen ebenfalls keine Maske mehr im Unterricht tragen. Selbstverständlich steht es Schulgemeinschaften oder einzelnen Personen frei, weiterhin Maske zu tragen, wenn sie dies wünschen. Gleiches gilt, wenn Lehrkräfte zum Beispiel besonders nah an ihre Schülerinnen und Schüler herantreten oder es die pädagogische Situation erfordert.“

Folgende Bereiche werden in der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt:

 

Die Verordnung tritt am Freitag, 18. Juni 2021 in Kraft. Weitere Öffnungsschritte sollen in der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung zum 2. Juli folgen.

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