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Absonderungsregeln in Schulen und Kitas werden angepasst

„Rheinland-Pfalz ist bislang sehr gut durch die Pandemie gekommen. Es ist uns gelungen, dass unser Gesundheitswesen bisher nie überlastet war. Seit etwa vier Wochen ist die Omikron-Variante die vorherrschende Variante in Rheinland-Pfalz. Auch wenn die Infektionen eine noch nie dagewesene Dimension erreichen und die Hospitalisierungsinzidenz steigt, so zeigt sich doch, dass die Krankenhausbelastung bislang nicht analog zu den Fallzahlen steigt. Das zeigt deutlich: Impfen hilft und verhindert schwere Krankheitsverläufe. Deshalb werben wir auch noch einmal ganz gezielt für die Impfung – für die Novavax-Impfung liegen rund 6.500 Anmeldungen vor“, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch zur Einschätzung der aktuellen Lage im Anschluss an die Ministerratssitzung am Dienstagvormittag.

Hoch kündigte an, dass gemäß der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts bei den Gesundheitsämtern jetzt zunächst auf eine generelle Kontaktnachverfolgung verzichtet werde. „Unser Hauptaugenmerk liegt auf dem Schutz vulnerabler Gruppen wie beispielsweise in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeeinrichtungen. Hier werden auch weiter Kontakte erfasst. Ganz klar ist: Nachweislich infizierte Personen müssen sich weiterhin absondern“, betonte der Minister. Die Regelungen sollen am kommenden Montag, 31. Januar 2022, in Kraft treten.

Auch für Kitas und Schulen werden die Regelungen hinsichtlich nichtinfizierter Kinder und Jugendlicher sowie Erwachsener angepasst, so die Bildungsministerin und der Gesundheitsminister. „Unsere Schulen haben ein sehr hohes Schutzniveau, zusätzlich dazu haben wir eine sehr hohe Impfquote an unseren Schulen. Gleichzeitig mussten viel zu viele gesunde Schülerinnen und Schüler zuhause bleiben. Deshalb müssen sich – so wie in der Vergangenheit und wie in der überwiegenden Zahl der anderen Länder auch – künftig wieder ausschließlich infizierte Personen absondern. Es entfallen die Quarantäneregelungen für die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn. Weiterhin bleibt es dabei, dass sich die gesamte Lerngruppe im Anschluss an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen testet. Als weitere Sicherheitsmaßnahme werden die anlasslosen Testungen von bisher zwei auf jetzt drei Testungen pro Woche hochgefahren“, kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig an. Die Regelungen gelten zunächst bis zu den Winterferien, die am 21. Februar 2022 beginnen.

„Auch bei den Kitas sehen wir sehr hohe Quoten bei der Immunisierung und der Auffrischungsimpfung des Personals. Bei den Kleinsten ist es weiter notwendig, dass sich im Fall einer Infektion als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme auch unmittelbare Kontaktpersonen zunächst absondern, wie dies im Moment geschieht. Zugleich haben die Kinder ein Recht auf Bildung, Erziehung und Betreuung und die Kitas sind Orte des sozialen Miteinanders, die die Kinder für ihre Entwicklung ebenso brauchen. Um auch dem Betreuungsbedarf vieler Eltern gerecht zu werden, ist es Eltern bei Vorlage eines negativen PoC-Testergebnisses ihres Kindes möglich, ihr Kind am folgenden Tag wieder in die Kita zu bringen. Wenn es die Infektionslage erforderlich macht oder als zusätzliche Schutzmaßnahme gewünscht wird, können die Kitas auch nach eigenem Ermessen feste Kohorten bilden“, erläuterte die Ministerin. Gemeinsam mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung prüfe man zudem, ob und wie man Kindertagesstätten bei der Organisation der freiwilligen anlasslosen Testungen stärker unterstützen könne. Bereits jetzt kooperieren viele Kindertagesstätten mit Testzentren bzw. mit mobilen Testteams.

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