
Coronavirus (COVID-19) - INFO , Landesregierung Rheinland-Pfalz
Was tun bei einem positiver Selbsttest
Absonderung und Quarantäneregelungen

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen und Antworten auf die meistgestellten Fragen zur Absonderungspflicht für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen, krankheitsverdächtige Personen, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen.
Die aktuelle Absonderungs-Verordnung finden Sie hier.
Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die Anmeldepflicht, die Test- bzw. Nachweispflicht und Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Ausland finden Sie in unseren FAQs zu den Einreiseregelungen.
Absonderung bedeutet, sich von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor ansteckenden Krankheiten fernzuhalten. Absonderung umfasst Quarantäne bei Verdacht auf eine Infektion und Isolation bei bestätigter Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
In die Absonderung müssen unverzüglich und ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes
- positiv getestete Personen,
- Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person,
- enge Kontaktpersonen,
- Covid 19-Krankheitsverdächtige und
- Personen, die aus Risikogebieten einreisen (siehe hierzu: FAQ zu den Einreiseregelungen).