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Pflicht zur Straßenreinigung, Schneeräumung und Heckenschnitt

VG Lambrecht

Aus gegebenem Anlass möchte die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz) auf die Pflicht zur Reinigung von öffentlichen Flächen, die Ihrem Grundstück angrenzen, aufmerksam machen. Hierfür verweisen wir auf die jeweils gültigen Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen Ihrer Ortsgemeinde.

Darin ist geregelt, dass die Straßenreinigungspflicht den Eigentümern oder Besitzern von bebauten und unbebauten Grundstücken auferlegt wird.

In den jeweiligen Satzungen ist ebenso geregelt, wie in der bevorstehenden kalten Jahreszeit die Schneeräumung erfolgen muss.

Demnach ist der Schnee unverzüglich von Fahrbahnen und Gehwegen wegzuräumen, wenn durch Schneefall die Benutzung dieser erschwert wird. Dabei ist weggeräumter Schnee so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwässern nicht beeinträchtigt werden. Aus den Satzungen ergibt sich ebenfalls die Streupflicht für jeden Grundstückseigentümer und -besitzer.

Da auch vielerorts in unserer Verbandsgemeinde die Geh- und Radwegbenutzung durch überhängende oder herausgewachsene Hecken und Sträucher beeinträchtigt wird, möchten wir gleichzeitig die Grundstückseigentümer und -besitzer an die Pflicht, gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) i.V.m den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes (LStrG), zum Rückschnitt erinnern.

Sie können das Schnittgut kostenfrei an den jeweiligen Grünabfallsammelstellen abgeben, eine Entsorgung des Heckenschnitts in der Natur ist nicht gestattet.

Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die diese Pflichten vorbildlich wahrnehmen und bitten diejenigen, die diesen Verpflichtungen nicht ganz so konsequent nachkommen, um Beachtung.

Sollten Sie den Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, kann dies im schlimmsten Falle eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Diese Verpflichtungen sind in der jeweiligen Straßenreinigungssatzung Ihrer Ortsgemeinde bzw. der StVO/LStrG festgelegt.

Die Bestimmungen der Satzungen können Sie auch auf unserer Homepage unter www.vg-lambrecht.de nachlesen.

Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)

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