Ende Januar wurden vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises die Gebührenbescheide für die Müllgebühren verschickt. Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2024 ist am Freitag, 1. März, fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der AWB alle Bürgerinnen und Bürger um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und des Kassenzeichens.
Wer es noch einfacher haben will, erteilt ein jederzeit widerrufliches SEPA-Lastschriftmandat. Dieses muss schriftlich vom Grundstückseigentümer für ein unter seinem Namen bestehenden Konto erteilt und unterschrieben werden. Dann werden die Müllgebühren via Bankeinzug abgebucht. Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat kann online unter
heruntergeladen werden.
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