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Kfz-Online-Zulassung vorübergehend nicht möglich – Landesweit ab 1. Februar

Am 1. September 2023 ist eine Neufassung der FahrzeugZulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online-Zulassung von Fahrzeugen in vielen
weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).

Die technische Umsetzung der neuen Online-Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die ITSicherheit nochmals erhöht worden. Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 voraussichtlich erst ab Mitte/Ende Februar 2024 freigeschaltet werden.

Darüber hinaus können die bisherigen Funktionen der OnlineZulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) ab 1. Februar 2024 ebenfalls aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen nicht
mehr zur Verfügung gestellt werden.

Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist bedauerlich. Die Zulassungsbehörde des Landkreises hat auf diese Maßnahmen allerdings keinen Einfluss.

Diese Maßnahmen sind von uns nicht zu vertreten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Beschwerden nicht der richtige Ansprechpartner sind.

Hierbei handelt es sich um die reduzierte AMP-Version des Artikels. Die vollständige Version finden Sie hier.

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