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Schulbuchausleihe – Abgabe der Anträge auf Lernmittelfreiheit bis zum 15. März 2024

Auch in diesem Jahr können Schülerinnen und Schüler, die ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder die Berufsbildende Schule besuchen, wieder freiwillig an der entgeltlichen, sowie bei Erfüllung der Voraussetzungen, an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen.

Die Anträge auf Lernmittelfreiheit wurden kürzlich über die Schulen an alle Schülerinnen und Schüler verteilt. Abgabefrist ist der 15. März 2024. Die Anträge können sowohl in der Schule als auch – nach vorheriger Terminabsprache – bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim abgegeben werden.

Die Sachbearbeiterinnen sitzen im Bürogebäude (AWB-Gebäude) hinter der Kreisverwaltung (Bürozugang: Prof.-Otto-Dill-Straße 4a).

Die Anträge können auch per E-Mail, unter Verwendung des amtlichen Antragsvordrucks, an folgende E-Mailadresse geschickt werden: schulbuchausleihe@kreis-bad-duerkheim.de

Wer keinen Antrag erhalten hat, wird gebeten, sich direkt an die Schule, die das Kind besucht, zu wenden. Alternativ kann der Antrag unter
https://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20242025.html
abgerufen werden.

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