Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis.
In Hessen wurde bei mittlerweile sieben Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. In Rheinland-Pfalz gehört der Kreis Mainz-Bingen zur eingerichteten Restriktionszone. Aus diesem Grund werden dort verstärkt Maßnahmen der Vorbeugung und Früherkennung betrieben, um die Seuchenverbreitung einzudämmen.
Die Veterinärinnen und Veterinäre des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz (Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis) nehmen dies zum Anlass über die Afrikanische Schweinepest zu informieren.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Menschen ungefährliche Viruserkrankung, die ausschließlich Wild- und Hausschweine betrifft.
Das in Rheinland-Pfalz etablierte Früherkennungssystem – die Beprobung von verendet aufgefundenen, verunfallten und krank erlegten Wildschweinen auf ASP – wird in der bisher bekannten Form unverändert weitergeführt.
Neben der natürlichen Ausbreitung des Erregers kann die Seuche auch über infizierte Lebensmittel in die Wildschweinpopulation eingeschleppt werden. Das Virus hält sich sowohl in gekühltem, als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder in Wurst bis zu 400 Tage. Werden kontaminierte Speisereste in frei zugänglichen Mülleimern an Autobahnraststätten entsorgt oder unterwegs achtlos weggeworfen, besteht die Gefahr, dass die hochinfektiöse Seuche in heimische Bestände eingeschleppt wird.
Im ungünstigen Fall reicht ein weggeworfenes Wurstbrot aus, um die hiesigen Wild- und Hausschweine anzustecken. Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz bittet deswegen darum, fleischliche Speisereste auch unterwegs sorgfältig zu entsorgen. An Autobahnraststätten stehen geschlossene Container für Essensreste bereit, die Wildschweine weder öffnen noch umwerfen können.
Um ihre Schweineställe vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen, müssen Tierhalterinnen und Tierhalter konsequent auf Hygiene achten. Dazu gehört unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor dem Betreten die Kleidung gewechselt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden und das Futter so gelagert wird, dass es nicht durch Wildschweine kontaminiert werden kann.
An dieser Stelle weist der Tierseuchenverbund Rheinpfalz außerdem darauf hin, dass jegliche Schweinehaltung meldepflichtig ist – dies betrifft auch die private Haltung von sogenannten Minipigs. Die Meldung hat beim jeweils zuständigen Veterinäramt zu erfolgen.
Auf der Webseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland Pfalz sind wichtige Informationen und Merkblätter zur Afrikanischen Schweinepest zu finden: https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest
Ebenso hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium wichtige Informationen zur Afrikanischen Schweinepest für Bürgerinnen und Bürger, für jagdlich, forstlich oder landwirtschaftlich Tätige sowie für Tierärztinnen und Tierärzte zusammengetragen.
Interessierte finden auf der Website des Ministeriums außerdem viele Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp
Anmerkung der Redaktion: Die Krankheit ist für Menschen und andere Tierarten, wie Hunde und Katzen, nicht ansteckend oder gefährlich. Sie ist jedoch unheilbar und verläuft fast immer tödlich bei Haus- und Wildschweinen.
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