Im Landkreis Bad Dürkheim sind gleich mehrere Verbandsgemeinden von dem geplanten Neuzuschnitt der Wahlkreise betroffen. Teile der Pläne lehnt der Landkreis Bad Dürkheim allerdings ab. „Wir halten es für positiv, dass die neue VG Leiningerland dann komplett im Wahlkreis 42 liegen soll. Allerdings sehen wir es kritisch, wenn die Weinstraßen-Region zwischen Bockenheim und Deidesheim auf zwei Wahlkreise aufgesplittet werden soll. Und noch kritischer ist die Zuteilung der VG Lambrecht nach Kaiserslautern zu beurteilen“, erklären Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld und die Kreisbeigeordneten Timo Jordan und Sven Hoffmann im Namen des Landkreises.
Zum Hintergrund: Die ehemalige VG Hettenleidelheim, die nun zur VG Leiningerland gehört, soll vom Wahlkreis 40 (Donnersbergkreis) zum Wahlkreis 42 (Bad Dürkheim) kommen. Die VG Deidesheim dagegen verlässt den Plänen nach den Wahlkreis 42 in Richtung Wahlkreis 43 (Neustadt an der Weinstraße). Die VG Lambrecht geht vom Wahlkreis 43 zum Wahlkreis 45 (Kaiserslautern II). Laut Land sind die Neuzuschnitte nötig, damit die Zahl der Stimmberechtigten in den Wahlkreisen im Land ungefähr gleich groß ist. So soll der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit gewährleistet werden.
Mit Blick auf die VG Deidesheim teilt der Kreisvorstand mit: „Die Weinstraße von Bockenheim bis Deidesheim ist eine historisch gewachsene Verbindung, die so in Teilen verloren geht. In der Vergangenheit war es immer gut, wenn ein politischer Vertreter diese Region komplett bearbeiten konnte. Das sollte auch so bleiben.“ Den größeren Fehler sehen Landrat und Beigeordnete aber beim Verschieben der VG Lambrecht. „Die Verbandsgemeinde ist fester Bestandteil des Landkreises Bad Dürkheim und hat eine klare Orientierung nach Neustadt an der Weinstraße und zur Metropolregion Rhein-Neckar. Mit der Zuordnung nach Kaiserslautern haben wir große Sorgen, dass eine bereits geografisch und strukturell benachteiligte Region weiter geschwächt wird, wenn sie parlamentarisch von Kaiserslautern aus mitvertreten werden soll. „Hier hätten wir uns eine Lösung gewünscht, die die Kreisgrenzen und die Einzugsräume der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt“, betonen Ihlenfeld, Jordan und Hoffmann abschließend.
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