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Vergrößerte Sperrzone wegen Afrikanischer Schweinepest

Landkreis fast komplett in Sperrzone I – Aktualisierte Allgemeinverfügung wird am Dienstag veröffentlicht

Allgemein

EU-Vorgaben folgend betrifft nach dem in der vergangenen Woche bestätigten Fall von Afrikanischer Schweinepest in einer Kleinsthaltung in Gerolsheim die angeordnete Sperrzone I weite Teile des Landkreises Bad Dürkheim. Um die Kleinsthaltung in Gerolsheim bleibt die Sperrzone III mit einem Radius von zehn Kilometern bestehen. Die Sperrzone I, die zuvor schon in nördlichen Teilen des Landkreises bestand, wird auf einen Radius um weitere zehn Kilometer um die Sperrzone III vergrößert.

Das bedeutet, dass dann neben den Städten Grünstadt und Bad Dürkheim folgende Gemeinden betroffen sind: Altleiningen, Battenberg, Bissersheim, Bobenheim am Berg, Bockenheim, Carlsberg, Dackenheim, Deidesheim, Dirmstein, Ebertsheim, Ellerstadt, Erpolzheim, Forst an der Weinstraße, Freinsheim, Friedelsheim, Gerolsheim, Gönnheim, Großkarlbach, Haßloch nördlich der L532/Neustadter Straße/Brahmsstraße/ Pestalozzistraße/Waldstraße/Rotkreuzstraße/Schubertstraße/ Lindenstraße, Herxheim am Berg, Hettenleidelheim, Kallstadt, Kindenheim, Kirchheim an der Weinstraße, Kleinkarlbach, Lambrecht nördlich der Hauptstraße/B39, Laumersheim, Lindenberg nördlich der Staatsstraße/B39 und der K16, Meckenheim, Mertesheim, Neidenfels nord-östlich der B39, Neuleiningen, Niederkirchen, Obersülzen, Obrigheim, Quirnheim, Ruppertsberg, Tiefenthal, Wachenheim an der Weinstraße, Wattenheim, Weidenthal östlich der B39, Weisenheim am Berg und Weisenheim am Sand.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung für die Sperrzone I wird ebenfalls am Dienstag, 20. August, online auf www.kreis-bad-duerkheim.de/asp zur Verfügung gestellt. Dort sind bereits aktualisierte „Häufig gestellte Fragen“ mit Informationen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Jägerschaft (Regelungen in Sperrzone I und III für Jagd, Kadaverfunde, Wildfleisch, etc.) zu finden.

Derzeit steht eine Kadaversammelstelle beim Wertstoffhof in Grünstadt zur Verfügung. Dort können durch die Jagdausübungsberechtigten (nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an asp@kreis-bad-duerkheim.de) von Montag bis Freitag im Zeitraum von 7 bis 16:30 Uhr die Aufbrüche aller in den Sperrzonen I und III erlegten Wildschweine sowie die Kadaver der in Sperrzone I und III  tot aufgefundenen oder dort verunfallten Wildschweine entsorgt werden. An der Einrichtung weiterer Sammelstellen wird aktuell gearbeitet.  Die Jägerschaft wird so schnell wie möglich über deren Standorte informiert.

In den vergangenen Tagen hat die Veterinärbehörde in der Sperrzone III bis auf eine alle Schweinehaltungen besucht. Die noch fehlende Haltung soll noch am heutigen Montag oder am morgigen Dienstag aufgesucht werden. Von den begutachteten Tieren wies keines Auffälligkeiten auf. „Zudem wurden durch interne Umorganisation im Veterinäramt weitere Arbeitskapazitäten im Zusammenhang mit der ASP geschaffen. Das Veterinäramt ist jetzt auch außerhalb der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung per E-Mail an asp@kreis-bad-duerkheim.de erreichbar, beispielsweise für die Meldung von Kadaverfunden, aber auch für Schweinehalter, die uns bei Auffälligkeiten informieren müssen“, erklärt der zuständige Kreisbeigeordnete Jonas Bender.

Inzwischen hat das Friedrich-Löffler-Institut die positiven Testergebnisse der beiden am vergangenen Montag geschlachteten Tiere bestätigt. Wie sich die drei Hausschweine infiziert haben, wird vermutlich nicht endgültig nachzuweisen sein. Als am wahrscheinlichsten wird als Eintragsweg mangels Alternativen infizierte Wurst- oder Fleischware angenommen.

 

 

 

Karte der ausgewiesenen Pufferzone Stand 20.8.2024

 

Die aktualisierte Allgemeinverfügung für die Sperrzone I 

 

Hierbei handelt es sich um die reduzierte AMP-Version des Artikels. Die vollständige Version finden Sie hier.

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