E l m s t e i n   21.03.2012  


Schornsteinfeger verhindert größeren Schaden

Im Zuge seiner Kehr- und Überprüfungspflichtigen Tätigkeiten in einem Anwesen, hat der Schornsteinfegermeister bei der gebotenen Gas-Haus-Schau eine größere Leckage (Undichte Stelle) an der Gasleitung festgestellt.

Durch die Überprüfung konnte somit ein größerer Sachschaden, womöglich gar ein Personenschaden, vermieden werden.

Durch die sofortige Mitteilung an das Versorgungsunternehmen (GVU) wurde sichergestellt, dass kurze Zeit danach, alles veranlasst wurde um den Mangel zu beheben.  

von Fridolin Heintz