E l m s t e i n   04.09.2014 


Das Auslegen von Gift zur Tiertötung ist eine Straftat!
Tierquälerei oder Gift für Ratten?

Im Umfeld der Gemeinde Elmstein/Schwarzbach wurde auf dem Gehweg ein vergiftetes Wildtier gefunden, dass offensichtlich einen qualvollen Gifttod starb. Der Fall wurde vom Tierschutz angezeigt und an die Polizei, dem Ordnungsamt  und dem Veterinäramt in Bad Dürkheim gemeldet. Wer Hinweise geben kann oder einen Fall melden möchte erreicht das Veterinäramt unter: 06322-9610.

Der Tierschutz  und das Ordnungsamt weisen darauf hin, dass Gift nur durch sachkundige Personen ausgelegt werden darf – und dies auch nur für Ratten und Mäuse in dafür erhältliche Behälter (nur dafür zugelassenes Gift), an die kein anderes Tier gelangen darf – also weder Haustier, noch Wildtier oder Vogel – und natürlich auch kein Mensch! Wer dies dennoch tut, macht sich strafbar.

 

von Sabine Jäger
KatzenschutzVerein Karlsruhe und Umgebung e.V.