15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO)
Diese Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft.
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Diese Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft.
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Der Shutdown wurde bis zum 31. Januar verlängert. Er bleibt unbedingt notwendig, denn: Die Infektionszahlen müssen schneller und drastischer gesenkt werden, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und nicht die Kontrolle über das Virus zu verlieren.
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Die Regierungschefinnen und –chefs der Länder haben nach intensiven Beratungen mit Bundeskanzlerin Merkel beschlossen, dass im gesamten Januar weiter Corona-Schutzmaßnahmen gelten sollen.
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Seit Montag können über das Land Impftermine vereinbart werden – auch für den Landkreis Bad Dürkheim. Das zentrale Impfzentrum in der Salierhalle in Bad Dürkheim wird am Donnerstag, 7. Januar, seinen Betrieb aufnehmen. Die ersten Termine hierfür sind bereits festgemacht.
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Aufgrund der Tatsache, dass anfänglich nur wenig Impfstoff verfügbar war, wurde in Rheinland-Pfalz zunächst Einrichtungen in den Regionen ein Impfangebot gemacht, in denen zum Stichtag 16. Dezember eine überdurchschnittliche Sieben-Tages-Inzidenz vorlag.
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„Die erste Lieferung des Corona-Impfstoffes ist angekommen. Die weiteren Vorbereitungen laufen planmäßig, sodass wir morgen die ersten Impfungen in Rheinland-Pfalz durchführen können. Wir werden auch an den Feiertagen durchimpfen, um so schnell wie möglich, so viele Menschen wie möglich, schützen zu Können. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen das Virus“, sagte Ministerpräsidentin Malu […]
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Nach den Gottesdiensten an den Weihnachtsfeiertagen finden ab dem 27. Dezember bis zum 10. Januar in den katholischen Kirchen des gesamten Bistums Speyers keine Gottesdienste statt. Davon ausgenommen sind Beerdigungen.
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Das Impfzentrum in Bad Dürkheim ist bereit: Sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht, dass in der Impfstraße geimpft werden kann, kann es losgehen.
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Bislang ordnete das Gesundheitsamt im Einzelfall mündlich und schriftlich an, wenn sich eine Person in häusliche Quarantäne begeben muss. Für die Zeit vom 09.12.2020 bis zum 15.01.2021 ist diese Regelung geändert.
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Seit 1. Dezember ist die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft und setzt damit den Bund-Länder Beschluss vom 25. November 2020 um.
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Der Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt an der Weinstraße arbeiten an der Umsetzung des gemeinsamen Corona-Impfzentrums Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld und Oberbürgermeister Marc Weigel planen ein gemeinsames Corona-Impfzentrum im Telekom-Hochhaus in der Speyerdorfer Straße zu errichten.
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„Der Corona-Winter stellt uns auf eine harte Probe. Auch wenn wir den Anstieg der Neuinfektionen mit den Novembermaßnahmen abbremsen konnten, ist uns allen klar, dass wir die Trendwende noch nicht geschafft haben. Sehr schwerwiegend ist auch, dass die Zahl der tödlichen Krankheitsverläufe steigt. Wir müssen den Teil-Lockdown verlängern.“
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Gemäß der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung ist eine zentrale Gedenkfeier der Verbandsgemeinde und des Landkreises, wie in den letzten Jahren durchgeführt, leider nicht möglich. Das Gleiche gilt auch für die Ortsgemeinde Esthal.
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Am 8. November sind mehrere Wahlen im Landkreis Bad Dürkheim geplant: Neben der Landratswahl stehen noch Bürgermeisterwahlen in Haßloch und der Verbandsgemeinde Lambrecht an. Trotz der von Bund und Ländern anvisierten Einschränkungen sollen diese Wahlen in jedem Fall stattfinden.
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„Nur gemeinsam können wir der zweiten Welle noch die Wucht nehmen. Wir müssen handeln, und zwar jetzt. Danke an Alle, die weiter mithelfen, die Pandemie zu bekämpfen.“ (Ministerpräsidentin Malu Dreyer)
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