W e i d e n t h a l  23.09.2001  

<<<zurück

Bilder von der Weidenthaler Waldwoche
Holzflösserei


FOAR i.R. Werner Moser bei seinem eindrucksvollen
Vortrag über die Holzflößerei im Lambrechter Tal

Holztransport "Anno dazumal"

hk. In früheren Zeiten war der Hochspeyerbach für die Weidenthaler ein wichtiger Transportweg um das geschlagene Holz aus den heimischen Waldungen an seinen Bestimmungsort zu befördern. Diese Beförderungsart wird als Trift bezeichnet. Das Triften im Neustadter Tal geht zurück bis ins Mittelalter. In einem Reisebericht des Pfalzgrafen Friedrich aus dem Jahre 1526 ist von Föhren und Holz auf dem Wasser (Hochspeyerbach) zu lesen.

Mit Beginn der französischen Einfälle 1793 hörte die Flößerei vorübergehend auf. Erst zur Zeit Napoleons kam wieder Leben und Ordnung in den Betrieb. Kaiser Napoleon I. erkannte, welche große Bedeutung auch der Wald für seine Pläne hatte.

Von seiner Tätigkeit auf diesen Gebiet zeugt eine Verordnung aus dem Jahre 1807, gegeben im kaiserlichen Lager zu Warschau. Sie lässt erkennen, wie er selbst auf den Schlachtfeldern und im Lager die Sorge für die Verwaltung nicht vergaß, und wie sozusagen alles, auch das Kleinste, durch seine Hände ging. Aus diesem kaiserlichen Dekret soll nur einiges hier aufgeführt werden.

So heißt es: "Nach Ansicht des Verordnungsprojektes, das Holzflößen auf den Bächen und Kanälen durch das Tal von Neustadt betreffend, welches uns von der Oberforstverwaltung vorgelegt worden, dekretieren wir, was folgt:

  • Das Flössen der Dominial-, Gemein- und Partikularhölzer (Privatholz) soll fernerhin auf den Bächen und Kanälen des Neustadter Tales nur allein für Brennholz statthaben; das Zimmerholz, die Bohlen und Dielen aber dürfen nur mit Erlaubnis des Inspektors der Forste (des Triftamts) geflößt werden.
  • Das Holzflössen geht auf dem Hochspeyerbach vom 20. September bis Ende April.
  • Die Polizei des Floßwesens ist unter Aufsicht des Präfektes (Kreisregierung), den Agenten, der Forst- und Triftverwaltung anvertraut.
  • Die Holzhändler-, Käufer oder Besitzer müssen, ehe sie flott machen, dem Triftamt in Neustadt eine Deklaration eingeben, worauf sie zu Flottwerden bestimmte Holzmenge, der Name des Forstes, woher sie rührt, und ihr Bestimmungsort gemeldet sind.
  • Kein Floßmann darf den Bach länger als 1 Monat inne haben.

  • Die Holzflöße dürfen an den mit Holzpfählen besetzten Orten nicht länger als 3 Tage oberhalb Neustadt und nicht mehr als 24 Stunden unterhalb dieser Stadt bis zum Rhein stehen bleiben. (Strafen)!
  • Jeder Floßmann ist gehalten seiner Flotte eine Anzahl Leute beizugeben, die mit der flottgemachten (Flotte) Holzquantität im Verhältnis steht.
  • Der Stillstand der am Bach entlang stehenden Mühlen, welche der Durchzug der Flotte veranlasst, soll den Eigentümern zu 2 Franks 25 Centimen für 24 Stunden bezahlt werden.
  • Die Holzhändler oder Flößenden müssen bei jedem Behälter, dessen Schleusen geschlossen sind einen Wächter anstellen., der die Schleuse, besonders während der Nacht, nicht verlassen darf, um solche, wenn die Gewalt des Wassers einen Schaden befürchten lässt, zu öffnen.
  • Forst und Triftanstalten haben über die Höhe der Schleusen zu wachen.
  • Der Speyerbach soll von Speyerbrunn bis Elmstein, die Bäche Hochspeyer und Leinbach von der ersten Schleuse bis nach Weidenthal und ihren Zusammenfluss bei der Kreuzbrück 4Mtr 5dm Breite haben. "

Weitere Bestimmungen betreffen der Reinhaltung der Bäche und die Errichtung von Bauten etc. an den Ufern, die Öffnungen der Schleusen, die Besichtungen der Bäche und Kanäle durch Beamte, die Festsetzung der Floßgebühren und ihre Verrechnung. (Flossgebühr bis Neustadt 16 Centimen und von da ab 12 Centimen pro Ster)

Nach Beendigung der Franzosenzeit wurde von der bayerischen Regierung die von Napoleon angeregte, aber nicht vollendete Ordnung des Flößereibetriebs in die Hand genommen und bis 1824 vollends durchgeführt.

Geflößt wurde in der Regel Klafterholz, das in das Triftwasser geworfen wurden. Zuweilen wurden aber auch leichte Stämme geflößt, die schweren Stämme hingegen wurden mit dem Fuhrwerk nach Neustadt gefahren und dort in den Bach gewälzt. Die Holländerstämme, das waren schwere Baumstämme für den Schiffbau, wurden mit dem Wagen bis zum Rhein gebracht.

Um die nötige Wassermenge für das Triften zu erreichen wurden am Hochspeyerbach und im Leinbachtal Stauweiher, sogenannte Wooge, angelegt. In ihm wurde das Wasser gestaut und bei Bedarf ein oder mehrmals abgelassen. Somit erreichte man ein beträchtliches Anschwellen des Floßbaches, das zum Triften der Gehölze notwenig war.

Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts gelangte das Holz aus den Waldungen Weidenthals auf dem Wasserwerg in die Ferne. Dann machte die Einrichtung des Schienenweges dem uralten Betrieb ein Ende.

Noch heute erinnern die mit Hausteinen eingefassten Ufern und die ehemaligen Schleusen (Schliessen) an diesen lebhaften Holzverkehr.

In der Weidenthaler Waldwoche war am Samstag, den 22.09.2001 war der Hochspeyerbach in einem Teilstück zum Triftgewässer verwandelt worden. FOAR i.R. Werner Moser zeigte in eindrucksvoller Weise mit seinem Helfern den Holztransport "Anno dazumal".

Quelle: Ortschronik Weidenthal von Heinrich Stuckert, Aufzeichnungen Anna Weis 1928 (Lehrerin in Weidenthal von 1921-1928)

 

Fotos: Harald König