W e i d e n t h a l | 23.09.2001 |
Bilder von der Weidenthaler
Waldwoche
hk. Wann und wie Weidenthal zu seinem Gemeindewald kam lässt sich im nachhinein nicht mehr feststellen. In einem Weistum aus dem Jahre 1448 werden die Rechte des Abtes von Limburg und die der Schirmvögte von Weidenthal angegeben. Es wird dabei ein deutlicher Unterschied gemacht zwischen dem Wald "disz seite der bech wider Lympurg" der als der "walt des gotzhus Lympurg", als "des apts wald" bezeichnet wird und in dem wohl der Abt, nicht aber der Vogt Rechte besaß, und dem Wald "in dem Dorf zu Widenthal"," der da lit in dem eigen deselben dorfes". Über den damaligen Umfang der Waldungen weiß man nur, dass er noch weit größer war, als die heutigen Abmessungen. In seiner Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstlichen Pfalz am Rheine aus dem Jahre 1786 gibt Johann Goswin Widder an, dass die Waldungen zwar nicht gemessen , aber sehr beträchtlich seien und dass davon der Gemeinde Weidenthal 20 ansehnliche Bezirke, die übrigen der kurfürstlichen Hofkammer gehörten. Eine Vermessung im Jahre 1790 durch das Oberamt Neustadt ergab eine Größe von 2475 Morgen. Im Jahre 1799 wird zur Festlegung der Grundsteuer der Gemeindewald mit 2000 Morgen angegeben. Heute misst er 970 Hektar. Die Grenzen wurden ursprünglich durch auffällige Bäume oder markante Punkte bestimmt. So heißt es in der Grenzbeschreibung des Limburger Waldes von 1558: "Gegen dem Alten Delche über jenseits der Bach endet sich an einer großen Eichen Weidenthaler Mark am Ende des Bittenbergs, der zeucht sich die Scheid hinauf bis uf die Bittenbach." Im Jahre 1754 wurden auf der Eselsohl noch 2 Lochbäume (Grenzbäume) genannt. Die ersten Grenzsteine wurden im Jahre 1589 anstelle der Lochbäume an der Landstraße zur Kennzeichnung der Anfangs- und Endpunkte des Gemeindewaldes aufgestellt. Viele Grenzsteine stammen aus den Jahren 1737, 1754 und 1768. Im Jahre 1838 wurde im Rahmen der Neuaufnahme des gesamten Gemeindegeländes weitere Grenzsteine gesetzt. Auf der Weidenthaler Seite zeigen die Grenzsteine meist ein W oder GW (Gemeinde Weidenthal). Außerdem tragen die Oberseiten der älteren Steine ein tief eingehauenes Kreuz, das als ein heiliges Zeichen die Unverletzlichkeit der Grenze schützen soll. Bemerkenswert ist auch ein stehender dreieckig gehauener Grenzstein (Dreimärker) auf der Höhe der Schwarzsohlerstrasse, der den Gemeindewald, die ehemals pfalz-zweibrückische Frankweide (heute Staatswald des Forstamtes Waldleinigen) und die "Churpfalz-Elmsteiner-Cammeralwaldung" (heute Staatswald des Forstamtes Elmstein-Nord) voneinander trennten. Eine geregelte Forstwirtschaft im heutigen Sinn war in älteren Zeiten nicht bekannt. Jeder Bewohner Weidenthals hatte das Recht Holz zum Bauen und Brennen nach eigenem Belieben zu schlagen. Dies verursachte Auslichtungen der Waldungen und Bedurfte einer Regelung die erstmalig in einem Weistum aus dem Jahre 1448 aufgezeichnet ist: "dasz ein jeder, so in der gemein wohnet und zu bauwen verursachet, so soll er solches der gemein anzeigen und ihm soll holz nach notturft zu bauwen mitgeteilet werden". Es entwickelte sich mit dem Schutz des Waldes auch eine planmäßige Forstwirtschaft und eine sachgemäße Pflege; besonders nach dem 30-jährigem Krieg als das Holz, eine erhebliche Wertschätzung erhielt. Im Jahre 1790 verkündigte die kurpfälzische Regierung eine vom Obristforstamt Schwetzingen vorgeschlagenen Waldordnung. Für die Weidenthaler waren es tiefe Einschnitte in ihren Eigentumsrechten. So durften sie nur an bestimmten Wochentagen (Dienstag, Donnerstag und Samstag) Raff- und Leseholz sammeln. Es wurde ihnen untersagt Klafterholz zu schlagen. Auch die Weiderechte wurden eingeschränkt. Zuwiderhandlungen wurden mit empfindlichen Strafen belegt. Ab der Zeit des Spanischen Erbfolgekrieg (1701-1714) stellte der Gemeindewald eine gute Einnahmequelle für Weidenthal dar. Für die Bevölkerung bot er Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten. Selbst von schwersten Schicksalsschlägen konnte sich die Gemeinde rasch erholen. Im 18. Jahrhundert verteilte die Gemeinde alle 2-3 Jahren ein Handgeld aus den Holzerlösen unter den Bürgern. Auch brauchten die Bewohner der Waldgemeinde bis 1923 keine Gemeindeumlage zu bezahlen. Öffentliche Bauten wie die beiden neugotischen Kirchen, das Schulhaus, die Wasserleitung, das elektrische Ortsnetz u.v.m., konnten ohne Schwierigkeiten und fremder Finanzierung bezahlt werden. Das Ausüben der Jagd war vom 14. Jahrhundert bis zur französischen Revolution den Vögten bzw. deren Rechtsnachfolger vorbehalten. Seit der napoleonischen Zeit wurden die Jagdrechte der Gemeinde selbst übertragen, die sie seither mehrjährig verpachtet. Erwähnenswert sei noch der langjährige Zivilprozess (1884-1930) um die Nutzungsrechte der Weidenthaler Bürger im Limburg-Dürkheimer Wald, der mit der endgültigen Anerkennung der alten Rechte Weidenthals endete. Mit dem zunehmenden Preisverfall der letzten Jahre für heimische Hölzer endete für die Gemeinde Weidenthal die segensreiche Einnahmequelle. Durch eine qualifizierte Forstwirtschaft halten sich jedoch die Ein- und Ausgaben im gemeindlichen Forsthaushalt die Waage . Zunehmend gewinnt der Wald aber auch Bedeutung als Erholungsgebiet. Quelle: Weidenthaler Chronik von Heinrich Stuckert | |||||||||
von Harald König |