Langtagsabgeordente nehmen Stellung zum Thema „Rettet unsere Zwergenschulen! Kleine Grundschulen müssen bleiben!!!“
Stellungnahme Giorgina Kazungu-Haß - SPD-Landtagsabgeordnete im Wahlkreis Neustadt - Haßloch - Lambrechter Tal
Nachdem Mittelpfalz.de eine Pressemitteilung von Dirk Herber CDU Landtagsabeordneter im Wahlkreis Neustadt – Haßloch – Lambrechter Tal zum Thema „Rettet unsere Zwergschulen!….“veröffentlicht hat, sollen auch von anderen Landtagsmitglieder Stellungnahmen bekannt gegeben werden.
„openPetition“ hat dafür am 26.04.2017 von den gewählten Vertretern im Parlament Landtag Rheinland-Pfalz eine persönliche Stellungnahme zum Thema „Rettet unsere Zwergenschulen! Kleine Grundschulen müssen bleiben!!!“ angefordert.
Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Stellungnahme Giorgina Kazungu-Haß – SPD-Landtagsabgeordnete im Wahlkreis Neustadt – Haßloch – Lambrechter Tal
„Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete, schriftliche Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.
Oberstes Anliegen der Ampel-Koalition ist, dass die Schullandschaft in Rheinland-Pfalz organisatorisch und pädagogisch bestmöglich aufgestellt ist. Sehr kleine Schulen haben auch ihre Vorteile und die meisten machen sicher eine sehr gute Arbeit. Sie stoßen aber organisatorisch an ihre Grenzen, etwa bei Vertretungen sowie pädagogischen Differenzierungs- und Zusatzangeboten. Die Lehrkraft an einer sehr kleinen Grundschule ist in verschiedenen Funktionen und Aufgaben stark gebunden. Größere Grundschulen haben hingegen mehr Handlungsspielraum bei der Gestaltung des pädagogischen Angebotes und des Schullebens, etwa im Hinblick auf Arbeitsgemeinschaften, Schulfeste oder auf die Einrichtung eines Ganztags- oder Schwerpunktschulangebots.
Lehrkräftekönnen sich untereinander austauschen, Schulleitungen haben Unterstützungsstrukturen, was auch die Attraktivität solcher Stellen erhöht. Die Schülerinnen und Schüler lernen im Unterricht und bei Veranstaltungen ein vielfältiges soziales Miteinander kennen.
Nach dem Schulgesetz muss pro Jahrgangsstufe mindestens eine Klasse angeboten werden. Die Absenkung der Klassenmesszahl von ursprünglich 30 auf 24 Kinder hat bei etlichen Grundschulen schon zur Sicherstellung der Mindestgröße beigetragen. Es gibt aber immer noch einige Schulen im Land, die diese gesetzliche Vorgabe nicht erfüllen.
Mit den „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“ hat die Landesregierung ein individuelles, an den einzelnen Schulen orientiertes Verfahren gewählt, um die Ausnahme von der im Schulgesetz festgeschriebenen Mindestgröße einer Grundschule zu begründen. Die Schulträger können in einem Konzept darlegen, wie ein umfassendes Schulangebot in der Fläche erhalten und gleichzeitig die Regelungen des Schulgesetzes eingehalten werden sollen. Dies bedeutet nicht automatisch die Schließung einer Schule!
Jeder Schulstandort wird in einer Einzelfallentscheidung mit Augenmaß überprüft. Der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ gilt selbstverständlich weiterhin. Bei den Entscheidungen werden u.a. die Aufnahmekapazitäten benachbarter Grundschulen und die Zumutbarkeit der möglichen Fahrstrecken berücksichtigt sowie die absehbaren demografischen Entwicklungen beachtet. So sind z.B. sog. Sprengelschulen“ möglich, also Grundschulen mit mehreren kleine Standorten, die jeweils einen eigenen Schulbezirk haben.
Ich unterstütze die in meinem Wahlkreis befindliche kleine Grundschule Esthal selbstverständlich bei der Überprüfung der verschiedenen Möglichkeiten intensiv und bin bereits in Kontakt mit dem Träger und der Gemeinde.“