Koaltionsvertrag unterschrieben
Zusammenarbeit im VG-Rat weiterhin mit komfortabler Mehrheit
Im Verbandsgemeinderat Lambrecht (Pfalz) wollen CDU und SPD auch nach der Kommunalwahl ihre Koalition fortsetzen. Ein entsprechender Vertrag wurde am Montagnachmittag in der Verbandsgemeindeverwaltung im Beisein von Verbandsbürgermeister Manfred Kirr sowie die beiden Beigeordneten Hans-Werner Rey und Hans Seiberth unterschrieben. Unterzeichner waren für den CDU-Gemeindeverband Lambrecht Ralf Kretner und Sybille Höchel, und für den SPD-Gemeindeverband Erich Pojtinger und Rene Verdaasdonk.
Koalitionsvereinbarung
I.
Für die Wahlperiode 2019 bis 2024 vereinbaren die CDU und die SPD in der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) eine vertrauensvolle, sachliche und faire Zusammenarbeit.
II.
Die Fraktionen von SPD und CDU halten zur Vorbereitung von wichtigen Sach- und Personalentscheidungen gemeinsame Fraktionssitzungen ab (mindestens Vierteljährlich). Im Bedarfsfall können auch Personen, die nicht Mitglied in der jeweiligen Fraktion sind, an Sitzungen teilnehmen.
III.
Den Fraktionen ist es unbenommen, neben den gemeinsamen Sitzungen auch zu getrennten Besprechungen zusammenzutreten.
IV.
Wichtige Entscheidungen werden in der Regel in gemeinsamen Fraktionssitzungen getroffen und als solche nach Außen vertreten. Beide Fraktionen sehen als wichtige Maßnahmen, die in der Wahlperiode verwirklicht werden sollen, an:
◊ Eine sparsame Haushaltsführung, die einen ausgeglichenen Haushalt zum Ziel hat, damit freiwillige Leistungen möglich sind.
◊ Erhaltung der Grundschulen und Förderung des Ganztagsangebotes.
◊ Weiterführung des Abwasserbeseitigungskonzeptes.
◊Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs.
◊ Ergänzungsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (Ruftaxi u. a.).
◊ Streben nach einem gemeinsamen Wasserversorgungsverbund unter einem Dach.
◊ Die Wahlaussagen der beiden Parteien zur Kommunalwahl 2019 sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
V.
Die Stelle des 1. ehrenamtlichen Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird von der CDU besetzt. Die Mitglieder der SPD-Fraktion verpflichten sich, den vorgeschlagenen Beigeordneten zu wählen.
Dem 1. Beigeordneten werden folgende Geschäftsbereiche übertragen:
◊ Ordnungs- und Sozialverwaltung, Schulen (ausgenommen Feuerwehr)
◊ Kultur, Sport und Jugend
Die zu zahlende Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Hauptsatzung.
Die Stelle des 2. ehrenamtlichen Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird von der SPD besetzt. Die Mitglieder der CDU-Fraktion verpflichten sich, den vorgeschlagenen Beigeordneten zu wählen.
Dem 2. Beigeordneten werden folgende Geschäftsbereiche übertragen:
◊ Bauverwaltung
◊ Öffentliche Einrichtungen (Verbandsgemeindewerke)
Die zu zahlende Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Hauptsatzung.
Sollte im Laufe der Legislaturperiode eine Neuwahl der Beigeordneten notwendig werden, steht den jeweiligen Fraktionen erneut das Vorschlagsrecht zu. Die
Mitglieder der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion verpflichten sich, den vorgeschlagenen Beigeordneten zu wählen.
Bei einem Beigeordnetenwechsel während der Legislaturperiode wird über den Zuschnitt der Dezernate neu entschieden.
VI.
Für die Bildung der Ausschüsse im Verbandsgemeinderat wird ein gemeinsamer Vorschlag erarbeitet.
Lambrecht (Pfalz), den 17. Juni 2019
Für die CDU:
Für die SPD: