Die Katholische Kirche möchte ihren Beitrag dazu leisten, dass möglichst wenige Menschen dem Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID19) ausgesetzt werden. Deshalb hat der Coronavirus-Krisenstab im Bischöflichen Ordinariat in Abstimmung mit Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann folgende Entscheidungen getroffen:
Aktualisierte Texte sind farblich gekennzeichnet
Gottesdienste (Eucharistiefeiern und Wortgottesfeiern)
Mit sofortiger Wirkung wird die Feier von Gottesdiensten eingestellt!
Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten.
Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.
Es werden noch diverse Alternative bekanntgeben, über welche die Gläubigen via Fernsehen, Radio oder Internet einen Gottesdienst mitfeiern können.
Die Gottesdienstteilnahme im Kloster Esthal und auf unbestimmte Zeit abgesagt.
Haus- und Krankenkommunion
Die Haus- und Krankenkommunion muss ebenfalls mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.
Auch hier werden Alternativen erarbeitet, wie die alten und kranken Christen in dieser Situation seelsorgerlich begleiten werden können.
Krankensalbung
Hierzu wird im Laufe des Tages noch eine eigene Anweisung bekanntgeben. Bis dahin werden alle Priester ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen gebeten von der Spendung der Krankensalbung abzusehen und einen Kollegen darum zu bitten.
Beerdigungen
Es können nur noch Beerdigungen ohne die Feier eines Sterbeamtes stattfinden. Bei den Beerdigungen sind die auch bisher schon üblichen Hygienemaßnahmen (kein Händeschütteln etc.) einzuhalten.
Nach Informationen seitens der Kommune dürfen zum jetzigen Zeitpunkt im Bereich der VG Lambrecht(Pfalz) noch Trauerfeiern in Leichenhallen durchgeführt werden. Es liegen keine offizielle Vorgaben vom Kreis und Gesundheitsamt vor. Kirchen können dafür nicht verwendet werden.
Erstkommunion
Die Feier der Erstkommunion wird auf einen späteren Zeitpunkt des Jahres verschoben, wenn sich die Situation wieder normalisiert hat.
Feier der Kar- und Ostertage
Hierzu wird zu gegebener Zeit informiert.
Sonstige Veranstaltungen
Es sind sämtliche pfarrliche Veranstaltungen (z. B. Gruppentreffen mit Erstkommunionkindern, Firmlingen, Senioren etc., Hungermärsche, Fastenessen, Konzert usw.) abzusagen.
Kirchen
Die Kirchen sollten nach Möglichkeit für das persönliche Gebet der Gläubigen geöffnet bleiben.
Kitas
Die Kitas bleiben ab Montag, 16.3.2020 auf unbestimmte Zeit geschlossen
Diese Regelungen gelten zunächst bis 31. März 2020
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