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Stadt erlässt Elternbeiträge

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat sich zur Entlastung der Eltern dazu entschlossen, die Elternbeiträge für die Krippen- und Hortbetreuung für alle im Kindertagesstättenbedarfsplan ausgewiesenen Betreuungseinrichtungen für den Monat April zu erlassen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen eine Notbetreuung erfolgt.

Durch die momentane Situation müssen viele Eltern anderweitige Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder organisieren. Mit der Aussetzung der Beiträge bringt die Stadt Neustadt an der Weinstraße zum Ausdruck, dass sie für das gezeigte Verständnis der Eltern in dieser besonderen Situation dankbar ist.

Darüber hinaus werden in den kommunalen Kindertagesstätten auch die pauschalierten Beiträge für die Verpflegungskosten für diesen Zeitraum nicht erhoben.

Auch im Bereich der Kindertagespflege, also der Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen im häuslichen Umfeld, werden die Elternbeitragsforderungen für den gleichen Zeitraum ausgesetzt, sofern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Betreuung durch die Tagespflegeperson nicht in Anspruch genommen wurde.

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