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Rettungsschirm für Profiligen des Sports

Johannes Steiniger am 26.07.19 im Wahlkreis. / Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 den Weg frei gemacht für eine Unterstützung von 200 Millionen Euro Bundesmittel für Vereine und Unternehmen im (semi-)professionellen Wettbewerb, die am Ligabetrieb teilnehmen. Ziel der Förderung sind Vereine wie die Wasserballer des SC Neustadt.

Der Sportpolitiker Johannes Steiniger erklärt hierzu: „Die Corona-Pandemie hat den Sport hart getroffen. Da bis auf weiteres keine Spiele und Wettkämpfe in vollen Stadien mehr stattfinden können, geraten viele Liga-Vereine unverschuldet in eine wirtschaftliche Notsituation.

Der Profifußball in der ersten und zweiten Bundesliga kann mit den gesicherten Einnahmen durch Fernsehrechte auch bei ‚Geisterspielen‘ rechnen. Für alle weiteren Sportarten ist die Situation jedoch eine völlig andere: hier treffen die fehlenden Einnahmen aus Zuschauertickets sowie dem Sponsoring unvermittelt.

Um drohende Insolvenzen und damit das Aussterben einer über Jahrzehnte gewachsenen Sport- und Vereinskultur in Deutschland zu verhindern, war es wichtig, zielgerichtet und schnell zu helfen. Die Mittel werden noch für das Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt. Im Bundestag werden wir noch in dieser Woche den Nachtragshaushalt beschließen.

Ich freue mich, dass wir in der CDU/CSU-Fraktion durch die intensiven Beratungen zwischen Sport- und Haushaltspolitikern dieses gute Ergebnis für die Vereine erreichen konnten. Jetzt geht es darum, dass die Vereine unbürokratisch die Hilfen beantragen können. Hierfür wird das unionsgeführte Innenministerium, welches für den Sport zuständig ist, ein Förderprogramm aufsetzen.“

Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse sind an der Höhe der vorangegangenen Ticketeinnahmen im April bis Dezember 2019 und dem Bezugszeitraum in 2020 auszurichten. Die Höhe des jeweiligen Zuschusses wird dabei auf höchstens 80 Prozent dieser Ticket-Einnahmen und maximal 800.000 Euro pro Verein oder Organisation für den gesamten Zeitraum begrenzt werden.

Johannes Steiniger

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