Deutsche Bahn AG
Neue Schallschutzwände im Landkreis Bad Dürkheim
Lambrecht und Frankeneck profitieren zukünftig von drei neuen Schallschutzwänden • Bau mit einer Länge von insgesamt rund 1.700 Metern hat begonnen • Weitere Schallschutzwände in Weidenthal geplant
Im Landkreis Bad Dürkheim wurde im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ mit dem Bau von drei Schallschutzwänden begonnen. Für Anwohner in Lambrecht und Frankeneck wird es zukünftig leiser: In Frankeneck wird eine Schallschutzwand mit einer Länge von 755 Metern gebaut, Lambrecht erhält zwei Wände mit Längen von rund 760 und 190 Metern. Darüber hinaus ist im vierten Quartal der Bau weiterer Schallschutzwände in Weidenthal geplant.
Der Bau der Wände auf der Strecke von Hochspeyer nach Neustadt erfolgt in drei Abschnitten. Im Juni und Juli, Mitte August sowie im September und Oktober werden zunächst die beiden längsten Wände in Lambrecht und Frankeneck errichtet. Die kürzere Wand folgt ebenfalls im dritten Bauabschnitt. Die Arbeiten finden ausschließlich in den Nachtstunden von Montag bis Samstag statt.
Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“
Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Seit dem Start des Programms haben Bund und Bahn bis einschließlich 2019 über 1,6 Milliarden Euro in die Lärmsanierung von 1.844 Kilometern Schienenstrecke und rund 62.000 Wohneinheiten investiert. Allein im Jahr 2019 wurden über 50 Kilometer Schallschutzwände fertiggestellt und rund 119 Millionen Euro ausgegeben.
Durch ein neues Gesamtkonzept, das seit Anfang 2019 gültig ist, profitieren künftig rund 2.200 Städte und Gemeinden vom Lärmsanierungsprogramm. Dabei hat sich der Gesamtbedarf der zu sanierenden Strecken auf rund 6.500 Kilometer erhöht – eine Steigerung von 75 Prozent.
Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Fassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.
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