Der Ortsgemeinde Esthal wurde eine Schenkung in Höhe von 150.000 € angeboten unter der Auflage, dass sie den genannten Betrag für folgende Zwecke verwendet: „Ausschließliche Verwendung für kirchliche, gemeinnützige, mildtätige Zwecke oder zur Weitergabe an Vereine, welche die Gelder ihrerseits für kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verwenden müssen.“
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates werden deshalb bis Montag, 21.12.2020 in einem Umlaufverfahren über die Annahme der Schenkung abstimmen. Das neue Verfahren wurde gewählt aufgrund der Corona Pandemie, um eine Präsenz-Sitzung zu vermeiden. Alle Ratsmitglieder haben zugestimmt, dass sie mit dem neuen Verfahren einverstanden sind. Jedes Ratsmitglieder kann mit Ja, Nein oder Enthaltung schriftlich abstimmen oder sich gar nicht äußern. Der Abstimmungsbogen muss von den Ratsmitgliedern bis spätestens Montag, den 21.12.2020 am Eingang der Verbandsgemeindeverwaltung in Lambrecht abgegeben werden.
Bei Annahme der Schenkung wird die Gemeinde Grundsätze erarbeiten, nach denen das Geld im Sinne des Gebers eingesetzt wird.
Hierbei handelt es sich um die reduzierte AMP-Version des Artikels. Die vollständige Version finden Sie hier.