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Kreisverwaltung DÜW

Landrat Ihlenfeld begrüßt Urteil in Sachen Landesfinanzausgleich

„Wir fühlen uns bestätigt“

Die Neufassung des Landesfinanzausgleichs von 2014 war verfassungswidrig: Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz heute entschieden. Laut Verfassungsgerichtshof orientiere sich die kommunale Finanzausstattung nicht am konkreten Bedarf der Kommunen.

Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld begrüßt diese Entscheidung: „Das Urteil war überfällig.“ Auf das frühere Urteil des Landesverfassungsgerichts von 2012 (Neuwieder Urteil) habe das Land nicht ausreichend reagiert, der Finanzausgleich habe den Kommunen zu wenig Geld zugewiesen, sagt Ihlenfeld.

„Die Kommunen in Rheinland-Pfalz drückt, so ist es auch im Landkreis Bad Dürkheim, eine Schuldenlast, die in den letzten Jahren trotz sprudelnder Steuereinnahmen nicht nachhaltig reduziert werden konnte. Der kommunale Finanzausgleich muss dazu führen, dass die kommunalen Ebenen ihre wachsenden Aufgaben erfüllen können und der Selbstverwaltung Gestaltungsspielräume bleiben. Die Vorgehensweise des Landes, von den Kreisen stetig die Erhöhung der Kreisumlage zu fordern, war der falsche Weg. Es fehlt Geld im System.“

Der Kreis Bad Dürkheim nehme seit Jahren bei seinen Leistungen für die Bürger schmerzhafte Einsparungen vor. „Durch das Urteil fühlen wir uns in unseren Forderungen – alljährlich bei den Haushaltsberatungen wiederholt – gegenüber der Landesregierung bestätigt!“

Er erwarte, dass die Landesregierung nun zügig nachbessere, um den Kommunen notwendige Handlungsspielräume wieder zu ermöglichen. Außerdem sei ein Konzept zur Entschuldung der Kommunen dringend geboten. „Danke an die Stadt Pirmasens und den Landkreis Kaiserslautern, die mit ihren Klagen gegen das Land den Prozess angestoßen haben, der jetzt zum wegweisenden Urteil geführt hat.“

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