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Sicher arbeiten in Zeiten von Corona – Änderungen der „Corona-Arbeitsschutzverordnung“ schon umgesetzt

Die am 22. Januar 2021 veröffentlichte „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ wurde aufgrund des Infektionsgeschehens in Deutschland inzwischen bereits zwei Mal geändert. Die für Jola zutreffenden Neuerungen waren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits umgesetzt.

 

Die erste Änderung vom 11. März wurde am Folgetag veröffentlicht und trat am 13. März in Kraft. Das traf sich zeitlich hervorragend, da die Sitzung unseres Arbeitsschutz-Ausschusses am 11. März stattfand. So konnten wir die aktuelle Lage direkt mit der Betriebsärztin Dr. Gabriele Magerl (Koamed | Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit Michael Rink (Technische Überwachung Rink GmbH) besprechen. Unter anderem wurden weitere Personenbegrenzungen für bestimmte Räume festgelegt – angesichts des weitläufigen Betriebsgeländes eine leicht umsetzbare, sinnvolle Maßnahme.

Die zweite Änderung vom 14. April erschien am 15. April und galt ab dem 20. April. Diese verlängerte die Gültigkeit der Verordnung bis zum 30. Juni 2021. Inzwischen erschien am 22. April die dritte Änderung, die am Folgetag in Kraft trat. Aktuell ist geregelt, dass Arbeitgeber jenen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anbieten müssen. Jolas Sicherheitsbeauftragter Martin Anton hatte bereits ausreichend Selbsttests bestellt, sodass das Testangebot pünktlich beginnen konnte.

 

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