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Kreisverwaltung DÜW

Einheitlicher Kartenführerschein für ganze EU – jetzt umtauschen!

Erste Frist für „grauen Lappen“ endet am 19. Januar 2022

Wer noch einen alten Führerschein aus Papier hat, muss ihn demnächst gegen einen neuen in Form einer Plastikkarte eintauschen. Die erste Frist endet bereits am 19. Januar 2022: Manche „Lappen-Besitzer“ haben also weniger als ein halbes Jahr Zeit. Im Landkreis Bad Dürkheim betrifft dies noch rund 7000 Personen, die in den nächsten Monaten ihren neuen Führerschein beantragen müssen.

Konkret sollten sich alle Autofahrer beeilen, die noch einen Papierführerschein haben und zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Diese müssen ihren „Lappen“ bis 19. Januar 2022 getauscht haben. Wer später geboren wurde oder schon eine Plastik-Karte hat, hat noch ein wenig mehr Zeit (siehe Tabelle unten). Alle, deren Führerschein erst nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, müssen überhaupt nichts tun. Alle anderen sind jedoch von dem Umtausch betroffen.

„Der neue Führerschein ist dann einheitlich in der gesamten EU“, erklärt Kreisbeigeordneter Sven Hoffmann, in dessen Zuständigkeit die Führerscheinstelle im Kreishaus fällt. Teil dieser Einheitlichkeit ist eine Befristung auf 15 Jahre. Diese besteht für den deutschen Führerschein erst seit 2013 – weshalb alle Führerscheine davor getauscht werden müssen. „Das ist aber ein reiner Verwaltungsakt“, betont Hoffmann. „Das ist mit keiner Fahrprüfung oder ähnlichem verbunden. Es muss nur das Dokument alle 15 Jahre getauscht werden.“

Die Befristung betrifft also nur das Führerscheindokument. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Die Frist für den ersten Tausch richtet sich nach der Frage, ob man noch einen Führerschein aus Papier oder schon aus Plastik hat. Wer einen aus Papier hat, ist als erstes dran. Hier ist das Geburtsjahr ausschlaggebend. Bei den Plastikkarten ist das Ausstellungsjahr entscheidend.

Im Landkreis Bad Dürkheim müssen bis zum 19. Januar 2022 rund 8000 Personen ihren Führerschein tauschen. Nur etwa 1000 haben dies in den ersten Monaten dieses Jahres bereits getan. Fehlen noch 7000, die weniger als ein halbes Jahr für den Tausch Zeit haben.

Die anderen haben zwar noch mehr Zeit, können aber schon tauschen, wenn sie wollen. Ein Antrag ist unproblematisch und dauert nur wenige Minuten: Ansprechpartner ist zunächst das Bürgerbüro vor Ort bei der Stadt oder Verbandsgemeinde. Unbedingt mitbringen: den alten Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild. Dann das Antragsformular ausfüllen und die Gebühr in Höhe von 25,30 Euro zahlen. Der Antrag wird vom Bürgerbüro an die Führerscheinstelle beim Kreis weitergeleitet. Nach etwa drei Wochen kommt der neue Führerschein von der Bundesdruckerei, diesen kann man wiederum beim Bürgerbüro oder im Kreishaus abholen, der Antragsteller wird benachrichtigt.

„Es ist wirklich einfach. Ich habe meinen Führerschein auch bereits getauscht, obwohl ich noch Zeit gehabt hätte“, ermutigt Sven Hoffmann, den Tausch anzugehen.

Eine Sonderregel gibt es für alle, die eine Berechtigung zum Führen von Lastkraftwagen mit der alten Klassen-Bezeichnung 2 haben. Diejenigen brauchen spätestens im Alter von 50 Jahren, sofern diese LKW-Klassen erhalten bleiben sollen, einen neuen Führerschein. Diese Fahrerlaubnisklassen werden stets nur für fünf Jahre auf Antrag erteilt. Für den Erhalt dieser Klassen muss dann auch – anders als beim „normalen“ Führerschein – die körperliche Eignung und das Sehvermögen nachgewiesen werden mit entsprechenden ärztlichen Gutachten. Auch wer seine Fahrerlaubnis beruflich nutzt, Fahrgäste befördert oder einen internationalen Führerschein braucht, muss eventuell eine andere Regelung zum Umtausch beachten. Es informiert hier die Führerscheinstelle.

Es lohnt sich übrigens, sich frühzeitig um den Tausch zu kümmern: Teilweise sind die Bürgerbüros aufgrund der aktuellen Situation nur mit Termin erreichbar, die Bearbeitung und schließlich der Druck bei der Bundesdruckerei dauert insgesamt ein paar Wochen. Wer den Tausch also erst zum Jahresende angeht, könnte zu spät dran sein. Und wer dann einen ungültigen Führerschein hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wer muss wann seinen Führerschein tauschen?
Bei denjenigen, die noch einen Papierführerschein haben, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:

Geburtsjahr / Umtausch bis zum:
Vor 1953 / 19.01.2033
1953-1958 / 19.01.2022
1959-1964 / 19.01.2023
1965-1970 / 19.01.2024
1971 oder später / 19.01.2025

Bei denjenigen, die bereits eine Plastikkarte als Führerschein haben – die aber noch vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde – richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr:

Ausstellungsjahr / Umtausch bis zum:

1999-2001 / 19.01.2026
2002-2004 / 19.01.2027
2005-2007 / 19.01.2028
2008 / 19.01.2029
2009 / 19.01.2030
2010 / 19.01.2031
2011 / 19.01.2032
2012-18.01.2013 / 19.01.2033

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