Coronavirus (COVID-19) - INFO , Verbandsgemeindeverwaltung
Zugang zum Verwaltungsgebäude ab 06.12.2021 mit 3G-Regelung
Ab Montag, dem 06.12.2021 gilt für alle Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung in der Sommerbergstraße 3 in 67466 Lambrecht (Pfalz) die 3G-Regel.
Besucherinnen und Besucher müssen vor Betreten des Verwaltungsgebäudes einen entsprechenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen.
In den Verwaltungen im Landkreis Bad Dürkheim wird dies ebenso gehandhabt. Darauf haben sich die Bürgermeister der Gemeinden und Städte im Kreis einhellig verständigt.
Ein negativer Test auf Covid-19 kann gemäß der Achtundzwanzigsten Corona-Bekämpfungsverordnung ausschließlich
1. durch einen PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, oder
2. durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, nachgewiesen werden.
Ohne entsprechende Nachweise kann der Zutritt zur Verwaltung nicht mehr gewährt werden.
In dem Verwaltungsgebäude gelten zudem die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.
Dies gilt ebenfalls für alle Außenstellen der Verbandsgemeinde, wie das JUZ, das Besucherinformationszentrum in Elmstein und sonstige
gez.
Gernot Kuhn
Bürgermeister