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Kreisverwaltung DÜW

Zensus 2022: Bevölkerungszählung ab 15. Mai

Wissenswertes kurz vor dem Start der Befragungen

Wie viele Einwohner hat der Landkreis Bad Dürkheim? Brauchen wir mehr Kita-Plätze oder Seniorenheime? Das sind einige der Fragen, die durch den Zensus beantwortet werden sollen. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim gibt Infos, was die Bürgerinnen und Bürger bei der Personenerhebung erwartet.

Was ist der Zensus?

Beim Zensus handelt es sich um eine deutschlandweite, auf Melderegister gestützte Bevölkerungszählung, die alle 10 Jahre stattfindet. Wegen der Corona-Pandemie wurde der Zensus vom letzten Jahr verschoben auf das Jahr 2022. Ziel der Befragungen ist in erster Linie die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl. Diese dient beispielsweise als Basis für den Länderfinanzausgleich und für Berechnungen zur Verteilung von EU-Fördermitteln. Die zusätzlich erfassten soziodemografischen Angaben wie Alter, Bildung oder Religion sind darüber hinaus wichtige Informationen für politische und wirtschaftliche Entscheidungen. Die Zensusergebnisse haben also deutliche Auswirkungen auf den Landkreis.

Wer wird befragt?

Grundlage für die Erhebung sind die kommunalen Einwohnermelderegister. Im Rahmen von zusätzlich notwendigen Personenbefragungen werden im Zeitraum vom 15. Mai bis 7. August 2022 circa 14.000 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises befragt. Auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (wie bspw. Alten- und Pflegeheimen) werden die dort zum Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022, wohnenden Personen erfasst. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nur so kann eine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage erzielt werden.

Wer befragt?

Der Landkreis Bad Dürkheim führt die Vor-Ort-Befragungen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Hierfür wurde in der Kreisverwaltung eine eigene Zensus-Erhebungsstelle eingerichtet. Rund 140 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte wurden sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit für Ihre Erhebungstätigkeit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen an und können sich mit einem offiziellen Ausweis als vom Landkreis beauftragte Erhebungsbeauftragte ausweisen.

Wie läuft die Befragung ab?

Die Befragung vor Ort dauert nur ein paar Minuten, da nur wenige persönliche Angaben erfasst werden. Anschließend erhalten die Befragten Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen und können dann weitere Angaben eigenständig online eingeben. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Das Betreten der Wohnung oder des Hauses ist somit nicht notwendig.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche der Kreisverwaltung oder gar an andere Verwaltungen weitergegeben werden. Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist.

Die Zensus-Erhebungsstelle des Landkreises Bad Dürkheim ist für Rückfragen per E-Mail an zensus.info@kreis-bad-duerkheim.de oder unter der Telefonnummer 06322/961-2222 erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.zensus2022.de

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