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Kreisverwaltung DÜW

Waldbrandgefahr! – Grillen im Wald verboten

Auch wenn es in den vergangenen Tagen geregnet hat: In den Sommermonaten ist der Wald besonders trocken, es herrscht Brandgefahr. Die Kreisverwaltung weist daher noch einmal eindringlich darauf hin, dass es verboten ist, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen. Ausnahmen davon gibt es nur sehr wenige und nur auf ausdrücklich ausgewiesenen Plätzen! Dies gilt auch in der Nähe von Wasserflächen, beispielsweise am Helmbachweiher im Elmsteiner Tal oder am neuen Rehbach in Haßloch.

Nur in absoluten Ausnahmefällen sind Feuer im und am Wald möglich, hierfür braucht es eine spezielle Genehmigung. Diese erteilt das Forstamt als untere Forstbehörde. Keine gesonderte Genehmigung braucht es für das Grillen bei Wohnbebauung am Waldrand und genehmigte (feste) Feuerstellen.

Teilweise können jedoch auch solche festen Grill- und Feuerplätze in gefährdeten Zeiten gesperrt sein: So ist es aktuell am Helmbachweiher auch an den Grillstellen nicht erlaubt, Feuer zu machen!

Wer im Wald ein Feuer oder Rauch bemerkt, sollte dieses schnell melden. Hilfreich ist hierbei die App „Hilfe im Wald“, bei der direkt der Standort übermittelt werden kann.

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