In der vorbereitenden Haupt- und Finanzausschußsitzung hatte man sich noch die Kopfe zerbrochen und Formulierungen gesucht – und jetzt war die Lösung ganz einfach.
In Neidenfels gibt es Häuser, welche lt. Flächennutzungsplan in einem Gewerbegebiet liegen, die aber keinem Bebauungsplan unterliegen. Wohngebäude in Gewerbegebieten müssen normalerweise bei der Berechnung ihrer beitragspflichtigen Fläche für die „Wiederkehrenden Ausbaubeiträge“ einen Zuschlag von 20 Prozent hinnehmen. Dies wollten die Eigentümer nicht akzeptieren und kontaktierten Ortsbürgermeisterin Sybille Höchel. Nach diversen Nachfragen auch beim Gemeinde- und Städtebund löst sich das Problem in Wohlgefallen auf. Gebietsbezogene Artzuschläge sind nur in einem Bebauungsplan maßgebend.
Eine Vorlage des Problems im Gemeinderat war deshalb nicht mehr notwendig.
Aktuell wurden in der Sporthalle einige Sportgeräte ausgetauscht, da sie eine entsprechende Routineprüfung nicht mehr bestanden, aber für den ausgeübten Sport noch gebraucht werden. Nutzer der Geräte ist zu 90 Prozent die Grundschule und zu 10 Prozent die kommunale KiTa. Die Kosten wurden aber bisher zu je ein Drittel zwischen Gemeinde, Verbandsgemeinde und Sportverein geteilt. Auf Grund der neuen Nutzungslage beantragte die Gemeinde bei der Verbandsgemeinde (VG) einen neuen Verteilungsschlüssel von 50 : 50 zwischen Gemeinde und VG
Der Doppel-Nachtragshaushalt 2023/2024 wurde wie vom Haupt- und Finanzausschuß empfohlen einstimmig genehmigt.
Zum Schluß erinnert die Ortsbürgermeisterin an den Neujahrsempfang am 12.1.2024 um 19.00 Uhr in der Sporthalle Neidenfels.
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