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Neuzuschnitt von Wahlkreisen in Rheinland-Pfalz geplant

Besonders hart trifft die Veränderung der Wahlkreiszuschnitte die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)

Um sicherzustellen, dass jede Stimme bei Wahlen gleich viel zählt, ist es notwendig, dass die Anzahl der Stimmberechtigten in den Wahlkreisen ähnlich groß ist. Aus diesem Grund sind in Rheinland-Pfalz Anpassungen vorgesehen.

Geplante Änderungen betreffen mehrere Wahlkreise

In Rheinland-Pfalz sollen mehrere Wahlkreise neu zugeschnitten werden. Der Grund dafür ist, dass die Anzahl der Stimmberechtigten in den Wahlkreisen des Landes annähernd gleich groß sein muss, um die Wahlrechtsgleichheit zu gewährleisten. Sechs der insgesamt 52 Wahlkreise sind betroffen, wie die Parlamentarischen Geschäftsführer der beiden großen Fraktionen im Landtag, Martin Haller (SPD) und Martin Brandl (CDU), am Mittwoch dem SWR gegenüber mitteilten. An der Gesamtzahl der Wahlkreise wird sich nichts ändern.

Zehntausende Bürger betroffen 

Von den geplanten Änderungen sind einige Zehntausend Bürger betroffen, erklärten Haller und Brandl. Für die Betroffenen ergeben sich im Alltag keine Veränderungen. Es geht jedoch darum, die Rechtssicherheit im Hinblick auf die Landtagswahl 2026 zu gewährleisten. Die geplanten Änderungen sollen so gering wie möglich, aber so groß wie nötig ausfallen, betonten die beiden Parlamentarischen Geschäftsführer. Nicht leicht gefallen war die Entscheidung bei der VG Lambrecht: „Es ist schon immer so, dass die Verbandsgemeinde Lambrecht zum Wahlkreis Neustadt gehört. Da gibt es natürlich eine grundsätzliche Identifikation, deshalb ist uns genau das nicht leicht gefallen. Wir haben verschiedene Möglichkeiten durchgerechnet um zu probieren, wie können wir die Verbandsgemeinde Lambrecht eben auch im Wahlkreis Neustadt behalten, aber das ist letztendlich verfassungsrechtlich nicht möglich, weil wir mit jeder Option einen Wahlrechtsgrundsatz reisen würden und deshalb sind wir zu dieser einzigen Möglichkeit gekommen, die wir im Gesetz auch vorschlagen werden“.

Ausschlaggebend für die unliebsamen Veränderungen ist die Fusion der ehemalige Verbandsgemeinde Hettenleidelheim mit der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, die wird über den Verbund ab 2026 wieder dem Wahlkreis Bad Dürkheim angehören. Dadurch wird die Verbandsgemeinde Deidesheim vom Wahlkreis Bad Dürkheim in den Wahlkreis Neustadt überführt. Um zu verhindern, dass der Wahlkreis Neustadt dadurch zu groß wird, wird die Verbandsgemeinde Lambrecht aus diesem Wahlkreis herausgelöst. In zwei Jahren wird Lambrecht dann Teil des Wahlkreises Kaiserslautern II sein.

Gemeinsame Gesetzesinitiative

Die regierenden Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die größte Oppositionspartei CDU wollen nächste Woche eine gemeinsame Gesetzesänderung ins Parlament einbringen, um die geplanten Anpassungen des Landtagswahlgesetzes umzusetzen. Die Verabschiedung des Gesetzes wird nach der Sommerpause erwartet. Die Änderungen sollen am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

Diese Verbandsgemeinden und Wahlkreise sollen betroffen sein

  • die Verbandsgemeinde (VG) Gebhardshain vom Wahlkreis 2 (Altenkirchen-Westerwald) zum Wahlkreis 1 (Betzdorf/Kirchen-Sieg)
  • die ehemalige VG Bad Ems vom Wahlkreis 8 (Koblenz/Lahnstein) zum Wahlkreis 7 (Diez/Nassau)
  • die Ortsgemeinden der ehemaligen VG Bad Münster am Stein/Ebernburg, die Teil der VG Rüdesheim wurden, vom Wahlkreis 17 (Bad Kreuznach) zum Wahlkreis 18 (Kirn/Bad Sobernheim)
  • die ehemalige VG Hettenleidelheim vom Wahlkreis 40 (Donnersberg) zum Wahlkreis 42 (Bad Dürkheim)
  • die VG Deidesheim vom Wahlkreis 42 (Bad Dürkheim) zum Wahlkreis 43 (Neustadt an der Weinstraße)
  • die VG Lambrecht (Pfalz) vom Wahlkreis 43 (Neustadt an der Weinstraße) zum Wahlkreis 45 (Kaiserslautern II)

 

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