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Kreisverwaltung DÜW

Mehrheit will Betreuung nach Unterricht

Ergebnisse der Umfrage zum Ganztagsförderungsgesetz für Grundschulen

Kinder, die im Jahr 2026 in die Grundschule kommen, haben ein Recht, täglich inklusive Unterricht acht Stunden lang betreut und gefördert zu werden. So will es das ab 2026 gültige Ganztagsförderungsgesetz. Die Planungen dafür haben im Landkreis in Kooperation mit den Kommunen bereits begonnen. Unterstützt wird diese Aufgabe von Ergebnissen einer Elternumfrage, die der Landkreis im April durchgeführt hat.

Fast 2600 vollständig beantwortete Fragebögen konnte Jugendhilfeplanerin Caroline Schultheis auswerten. „Wir danken allen, die sich an der Umfrage beteiligt haben. Das bringt uns wichtige Erkenntnisse für unsere Planung“, lobt der Erste Kreisbeigeordnete Timo Jordan die rege Beteiligung. „Es ging uns darum, ein Gefühl für die Bedarfe der Eltern und Erziehungsberechtigten zu bekommen. Nur so können wir als Bedarfsplanungsbehörde entsprechend agieren und mit Verantwortlichen vor Ort ins Gespräch gehen“, erklärt Jugendamtsleiter Alexander Kirchmer. Um bei dem Thema weiter nah an den realen Bedürfnissen zu bleiben, soll die Umfrage wiederholt werden, bis der Rechtsanspruch 2026 in Kraft tritt.

Aufgerufen zur Umfrage waren alle, deren Kinder nach dem 1. September 2016 geboren wurden. „Wir haben mit unseren Fragebögen eine Rücklaufquote von rund 28 Prozent erreicht. Über den Landkreis gesehen, ermöglicht uns das repräsentative Aussagen“, freut sich die Jugendhilfeplanerin. Unterschieden wird in der Betreuung zwischen Ganztagsschule, Betreuender Grundschule und Hort. 89 Prozent der Befragten gaben generell an, für ihr Kind vor oder nach dem Unterricht voraussichtlich Betreuung zu benötigen. 62,5 Prozent sprachen sich für Betreuende Grundschule aus, 31,5 waren es bei der Ganztagsschule und 34,1 Prozent für den Hort, Mehrfachnennungen waren möglich. Eine Herausforderung bei der Ganztagsschule: Betreut wird nur von Montag bis Donnerstag. „Wir müssten freitags anderweitig eine Betreuung anbieten. Denn laut Befragung ist der Bedarf nur etwas geringer, als an allen anderen Tagen“, berichtet Schultheis.

Die Spanne dessen, was Menschen bereit wären, für die Betreuung im Monat zu bezahlen ist weit. Das reicht von „Es soll kostenlos sein“ bis „500 Euro und mehr“. Allerdings kam auch heraus: Vielen fällt hier eine realistische Einschätzung schwer. Klarer war das Meinungsbild beim warmen Mittagessen, das die große Mehrheit sich für die Kinder in der Betreuung wünscht mit monatlich maximal 150 Euro als Kosten. Dafür müssten die Grundschulen teils neu ausgestattet werden. Es gibt zwar Fördertöpfe beispielsweise für den Bau einer Mensa, die Fristen sind aber eng gesteckt.
Eine Ferienbetreuung wünschen sich knapp 77 Prozent der Eltern. Der Bedarf ist für die Weihnachtsferien mit knapp 12 Prozent, die hier Betreuung brauchen, am geringsten, für die Sommerferien mit 73 Prozent am größten, Oster- und Herbstferien liegen bei 43 und 52 Prozent. Auch hier waren Mehrfachnennungen möglich. Der Großteil der Eltern wünscht sich eine Betreuung für drei bis sechs Ferienwochen. Dabei muss Ferienbetreuung nicht zwingend unter dem Dach der Schule stattfinden. „Wenn beispielsweise Vereine oder Jugendzentren ausreichend Angebote machen, müssen wir keine weitere Betreuung anbieten. Aber wir müssen sicherstellen, dass es genug Angebote gibt – eigene oder von anderen“, erklärt Schultheis. Zudem steht im Gesetz, dass es maximal 20 Tage im Jahr keine Ferienbetreuung geben darf – darunter fallen bewegliche Ferientage oder Fortbildungstage der Schule. „Das wird ein enormer Aufwand für Schulträger und Jugendamt“, ist Schultheis sicher.

Dennoch sind die Ergebnisse aus der Befragung positiv zu bewerten. „Mit der Umfrage haben uns die Eltern bestätigt, was wir aus der Erfahrung der Schulträger schon angenommen haben. Mit dem, was wir jetzt schwarz auf weiß haben, können wir intern in Gestaltungsprozesse und in den Gremien in die politische Diskussion gehen“, sagt Schultheis.

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