Im neuen Entwurf des Landesjagdgesetzes (§ 20 Abs. 1 LJG) finden sich die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher gestärkt wieder und sind mit den Berufsjägern und Forstbediensteten gleichgestellt, so Peter Seelmann, Landesvorsitzender des Jagdaufseherverbandes-Rheinland-Pfalz!
Wortlaut des § 20 Abs. 1 LJG: „Beteiligung an der Jagdausübung
(1) Die jagdausübungsberechtigten Personen können Dritte an der Jagdausübung beteiligen. Darüber hinaus können sie angestellten Berufsjägerinnen und Berufsjägern, Forstbediensteten sowie geprüften Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern Pflichten und Aufgaben nach diesem Gesetz übertragen….“.
Weiterhin soll der Inhalt von Ausbildung und Prüfung zum Jagdaufseher in der Landesjagdverordnung geregelt werden. Damit bleibt eine bewährte Institution für die tägliche Jagdpraxis erhalten!
Nur durch unsere entschlossene Intervention gegenüber der Landesregierung, unserer fundierten Stellungnahme zum Entwurf des Landesjagdgesetzes, sowie unseren politischen Gesprächen mit den Landtagsfraktionen und den Besprechungen im Ministerium konnten wir unser Ziel, den Erhalt der Jagdaufseher, erreichen.
Jagdaufseherverband-Rheinland-Pfalz
Landesvorsitzender
Peter Seelmann
Auf den Wergen 60
67466 Lambrecht (Pfalz)
Tel.: 06325 8273
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