Wahlkreisreform: Verbandsgemeinde Lambrecht wird zum großen Verlierer durch Einmütigkeit im Landtag
Aus dem Landesparlament - Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetz (Gesetzentwurf - Erste Lesung)
In der 69. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 11. Juli 2024, kurz vor den Sommerferien, wurde unter Top 7, in 1. Lesung eine Wahlkreisreform in großer Einmütigkeit beschlossen, die unter anderem die Verbandsgemeinde Lambrecht betrifft. Diese soll aus dem Wahlkreis Neustadt herausgelöst und dem Wahlkreis Kaiserslautern zugeordnet werden, was in der Region für großen Unmut sorgt. Politiker aller Parteien im Landtag betonten die Notwendigkeit der Reform.
Mittlerweile haben 737 Bürgerinnen und Bürger eine Petition gegen die Wahlkreisreform unterzeichnet. Die Liste soll vor der entscheidenden Landtagssitzung, die am 18./19.09. stattfindet, an alle Landtagsabgeordnete geschickt werden. In dieser Sitzung wird in 2. Lesung und anschließender Beschlussfassung das Gesetz verabschiedet werden.
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Mitschnitt der 69. Plenarsitzung vom 11. Juli 2024
Der Tagesordnungspunkt „Landeswahlgesetz“ beginnt ab der Stelle:
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